Hinweisblatt E-Rechnung in der Saarländischen Landesverwaltung - Einreichung von e-Rechnungen beim Landgericht Saarbrücken
Bei dem Landgericht Saarbrücken besteht die Möglichkeit, Rechnungen auf elektronischem Weg einzureichen.
Die Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes vom 09. Juli 2020 ist zwischenzeitlich in Kraft getreten (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 30. Juli 2020).
Die elektronische Einreichung von Rechnungen ist durch Nutzung des Zentralen Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz/Saarland möglich. Die Zuordnung und Weiterleitung der Rechnungen an das Landgericht Saarbrücken erfolgt mittels einer sog. Leitweg-ID.
Zur Nutzung des Zentralen Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz/Saarland ist die einmalige Registrierung als Rechnungssteller für e-Rechnungen am Nutzerkonto Rheinland-Pfalz erforderlich. Dies ist unter folgendem Link möglich: https://nutzerkonto.service.rlp.de/public/start.html?oe=00.00
Ergänzende Information stehen unter https://e-rechnung.ego-saar.de/ zum Abruf bereit.
Die zu verwendende Leitweg-ID lautet:
Landgericht Saarbrücken: 10000000-00110030000013-30
Die Möglichkeit Rechnungen in Papierform einzureichen, besteht zunächst weiterhin.