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Französischsprachige Kammer für Handelssachen

Gerichtsverhandlungen auf Französisch bei dem Landgericht Saarbrücken

Die Verhandlungssprache vor deutschen Gerichten ist Deutsch. Im Saarland, im angrenzenden Grand-Est, aber auch in Paris und im übrigen Frankreich bestehen allerdings zahlreiche Handelsbeziehungen zwischen deutschen und französischen Unternehmen, in denen vorwiegend Französisch gesprochen wird. Deshalb liegt es nahe, in einer Geschäftsbeziehung, die in französischer Sprache unterhalten wird, auch Streitigkeiten, so sie denn einmal vorkommen, vor einem deutschen Gericht in dieser Sprache durchzuführen.

Vor diesem Hintergrund wurde im Saarland Anfang 2019 bei dem Landgericht Saarbrücken eine französischsprachige Kammer für Handelssachen eingerichtet, die für grenzüberschreitende Zivil- und Handelssachen zuständig ist. Wenngleich aus rechtlichen Gründen Schriftsätze, Protokolle und Entscheidungen weiterhin in deutscher Sprache abgefasst werden müssen, kann in der Verhandlung selbst Französisch gesprochen werden. Gleiches gilt für formlose Erörterungstermine, die im Einverständnis mit den Parteien anberaumt werden können. Mitglieder dieser Kammer sind Richterinnen und Richter, die selbst fließend Französisch sprechen und eine Verhandlung in französischer Sprache leiten können. Neben den Berufsrichtern werden als Handelsrichter Personen tätig, die über langjährige Erfahrungen im deutsch-französischen Geschäftsverkehr verfügen und nicht selten Französisch als Muttersprache vorweisen können.

Wenn in dem Rechtsstreit französisches Recht zur Anwendung kommt, stehen Sachverständige bereit, die auch kurzfristig hinzugezogen werden können, um in der Verhandlung für Rechtssicherheit zu sorgen. Sie erläutern dem Gericht und den Beteiligten, welche Regeln des französischen Rechts für den Fall von Bedeutung sind. Zudem sind bei dem Landgericht Saarbrücken zahlreiche Sitzungssäle mit der erforderlichen Technik ausgestattet, um eine Teilnahme von Verfahrensbeteiligten per Videokonferenz sicherzustellen. So können sich Beteiligte aus Paris, Metz, Frankfurt, Berlin oder anderswo online zuschalten, ohne zuvor umständlich anreisen zu müssen. Dies ermöglicht es zum Beispiel, auch kurzfristig Termine anzuberaumen und damit den Verfahrensabschluss insgesamt zu beschleunigen.

Um die französischsprachige Kammer für Handelssachen des Landgerichts anzurufen, müssen beide Parteien zustimmen. Dies kann im Einzelfall für den Rechtsstreit, aber auch allgemein von den Parteien für die gesamte Geschäftsbeziehung vertraglich vereinbart werden.

Auch Privatpersonen können am Landgericht Saarbrücken in französischer Sprache verhandeln, wenn beide Partien damit einverstanden sind.

Für weitere Fragen steht Ihnen das Landgericht Saarbrücken als Ansprechpartner zur Verfügung ( poststelle@lg.justiz.saarland.de ).

Weitere Informationen über die deutsch-französische Kammer können Sie dem zweisprachigen Flyer entnehmen.