| Landgericht Saarbrücken | Gerichte und Staatsanwaltschaft

Aufgaben des Landgerichts Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken nimmt neben seinen Rechtsprechungsaufgaben eine Reihe weiterer Funktionen wahr. Dazu zählen unter Anderem:

  • die Behandlung dienstrechtlicher Angelegenheiten der Justizangehörige des Geschäftsbereichs
  • die Durchführung von Geschäftsprüfungen
  • die Ausübung der Dienstaufsicht über die Notare im Saarland
  • die Durchführung von Notarprüfungen
  • die Erteilung von Apostillen und Beglaubigungen
  • die allgemeine Vereidigung von Dolmetschern und Übersetzern
  • die Führung des Verzeichnisses der gemeinnützigen Einrichtungen
  • die Ausbildung von Praktikanten und – in der Gerichtsstation – von Rechtsreferendaren
  • die Registrierung von Rechtsdienstleistungsunternehmen im Rechtsdienstleistungsregister
  • die Entscheidung nach der Hinterlegungsordnung
  • die Behandlung bestimmter Angelegenheiten nach der Schuldnerverzeichnisverordnung
  • die Stellungnahme zu Gesetzentwürfen, Verordnungen, Abkommen und Verwaltungsvorschriften