| Landgericht Saarbrücken | Gerichte und Staatsanwaltschaft

Wegweiser

Öffnungszeiten

WochentagVormittagNachmittag
Montag08:30 - 12:00
  Uhr
13:30 - 15:30
  Uhr
Dienstag08:30 - 12:00
  Uhr
13:30 - 15:30
  Uhr
Mittwoch08:30 - 12:00
  Uhr
 geschlossen
Donnerstag08:30 - 12:00
  Uhr
13:30 - 15:30
  Uhr
Freitag08:30 - 12:00
  Uhr
 geschlossen

Briefkasten/Nachtbriefkasten

Der Briefkasten / Nachtbriefkasten ist mit einem automatischen Klappmechanismus ausgestattet, der es ermöglicht zu dokumentieren, ob eine Sendung vor oder nach 24.00 Uhr eingeworfen wurde. Dementsprechend wird der Eingangsstempel angebracht. 

Der Nachtbriefkasten des Landgerichts Saarbrücken befindet sich neben dem Haupteingang am Gebäude Franz-Josef-Röder-Straße 15.

Bitte nutzen Sie keine anderen Briefkästen, wenn Sie Post für das Landgericht Saarbrücken einwerfen wollen.

Babywickelraum/ Kinderzimmer

Im Hauptgebäude (Franz-Josef-Röder-Straße 15) ist in Raum 37a ein Babywickelraum eingerichtet.

Für kindliche Zeugen steht ein besonderer Aufenthaltsraum zur Verfügung. Bitte informieren Sie sich im Bedarfsfall an der Information.

Bankverbindung

Bitte geben Sie bei allen Zahlungen das Aktenzeichen an.

Postbank Saarbrücken
IBAN: DE11 5901 0066 0812 9516 69
BIC:     PBNKDEFFXXX

Bankverbindung der Gerichtskasse Saarbrücken:

Postbank Saarbrücken
IBAN:  DE90 5901 0066 0000 5066 68
BIC:    PBNKDEFFXXX

Barrierefreier Zugang und barrierefreie Einrichtungen

Vor dem Nebengebäude Hardenbergstraße 2-4 und in der Franz-Josef-Röder-Straße in Höhe der Einmündung zur Hardenbergstraße befinden sich Stellplätze für Menschen mit Behinderungen. Für Besucher des Gebäudes Hardenbergstraße 2-4 steht ein weiterer Stellplatz im Innenhof des Gebäudes zur Verfügung. Zwei weitere Stellplätze für Behinderte befinden sich in der Hardenbergstraße an der Kreuzung zur Franz-Josef-Röder Straße.

Die Gebäude in der Franz-Josef-Röder-Straße und in der Hardenbergstraße können nicht stufenlos betreten werden. Beide Gebäude verfügen jedoch über Fahrstühle, mit denen auch Rollstuhlfahrer die Sitzungssäle erreichen können.

Als Rollstuhlfahrer erreichen Sie das Gebäude Franz-Josef-Röder-Straße über einen von den Bediensteten des Landgerichts bedienten Behindertenaufzug am Seiteneingang in der Zähringstraße 12. Im Gebäude Franz-Josef-Röder-Straße liegt der Fahrstuhl im Westflügel und ist ausgeschildert. Das Gebäude Hardenbergstraße kann vom Innenhof aus mit dem Rollstuhl befahren werden.

Um einen möglichst zügigen Zugang zum Gebäude zu gewährleisten, wird Rollstuhlfahrern empfohlen, den Besuch vorab telephonisch unter 0 68 1 – 501 – 5214 (Wachtmeisterei) anzukündigen. Bitte planen Sie sicherheitshalber Verzögerungen, die beim Zugang zu den Gebäuden eintreten können, ein.

Parken

Bitte beachten Sie, dass nur begrenzte Kurzparkmöglichkeiten direkt am Haus zur Verfügung stehen. Ausreichend Parkplätze – auch solche speziell für Frauen – sind im etwa 250 m vom Justizgebäude entfernt gelegenen Parkhaus in der Talstraße 34 (gebührenpflichtig) vorhanden.

Behindertenparkplätze stehen an der Einmündung Hardenbergstraße/Franz-Josef-Röder-Straße, in der Zähringer Straße gegenüber dem Justizdienstgebäude Zähringerstr. 12 sowie vor dem Dienstgebäude der Nebenstelle des Landgerichts Saarbrücken Hardenbergstr. 2-4 zur Verfügung.

Adresse und Anfahrt

Hausanschrift

Franz-Josef-Röder-Straße 15
66119 Saarbrücken

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