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Straßenplanung

Der Landesbetrieb für Straßenbau ist verantwortlich für alle Neubau-, Umbau- und Ausbaumaßnahmen an Land- und Bundesstraßen des Saarlandes und arbeitet kontinuierlich daran, ein leistungsstarkes Verkehrs- und Radwegenetz zu erhalten und auszubauen. Im Fachbereich Straßenplanung werden Straßen, aber auch Radwege und Brücken auf Hochtouren geplant, damit täglich sichere und leistungsfähige Straßen zur Verfügung stehen.

Sanierung und Erneuerung unterliegen komplexen und vielschichtigen Prozessen. Sie reichen von der Feststellung des Bedarfs bis zur Ausführungsplanung. Wichtige Grundlage für den Neu- und Ausbau von Bundes- und Landestraßen sowie von Radwegen bildet jeweils eine Bedarfsplanung. Anhand von bestimmten Kriterien und Dringlichkeitsstufen wird hierbei eine Prioritätenreihung festgelegt, die in den einzelnen Bedarfsplänen der jeweiligen Baulastträger festgeschrieben werden. So unterstützt der Fachbereich Straßenplanung den Bund und das Land bei der Aufstellung seiner Bedarfspläne und ist für die schrittweise Umsetzung der festgeschriebenen Bedarfsplanmaßnahmen verantwortlich. Damit das Straßennetz leistungsfähig und verkehrssicher aufrechterhalten werden kann, bedarf es einer mittel- und langfristigen Bedarfsplanung.  

Das Rechtsverfahren, welches am häufigsten zur Anwendung kommt, ist das sogenannte Planfeststellungsverfahren. Die Grundzüge des Planfeststellungsverfahrens sind im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) des Saarlandes festgeschrieben. Aufgabe eines solchen Verfahrens ist es abzuklären, wer in welchem Maß betroffen ist und im Rahmen einer Abwägung aller zur Sprache gebrachten Interessen zu einer Entscheidung zu kommen. Es ergeht dann ein sogenannter Planfeststellungsbeschluss, welcher die Grundlage für die anschließende Baumaßnahme bildet.

Die Realisierung von Straßen- und Radwegemaßnahmen ist ein vielschichtiger und demokratischer Prozess, welcher eine umfangreiche Projektsteuerung erfordert. Die Straßenplanung ist in diesem Zusammenhang in erster Linie für die Vergabe von externen Planungsleistungen und für die Steuerung und fachliche Prüfung der beauftragten Straßenentwürfe zuständig. Zudem wirkt die Straßenplanung auch durch interne Planungen (Inhouseplanungen) bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen mit.

Zur Projektsteuerung zählt auch das rechtzeitige Abstimmen und Koordinieren mit allen Beteiligten insbesondere bzgl. erforderlicher Arbeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen. Die Straßenplanung führt hierzu Anfragen bei Leitungsträgern durch. Zusätzlich werden wassertechnische, schadstofftechnische, lärmtechnische Untersuchungen und Gutachten eingeholt. Wichtig ist hier auch, das Zusammenarbeiten mit den Gemeinden und den Bürgern, um durch Abwägen aller Belange eine ausgewogene Gesamtlösung zu erarbeiten. Denn auf der einen Seite stehen die Ideen der Straßenplaner und auf der anderen Seite die Belange von Betroffenen. Betroffen sein kann beispielsweise der Privatmann, der Umweltschutz oder auch ein Unternehmen, welches seine Leitungen oder auch Kabel im Planungsbereich liegen hat.

In diesem Zusammenhang führt der Fachbereich Straßenplanung dann auch die erforderlichen Baurechtsverfahren für den geplanten Neu- und Ausbau an Bundes- und Landestraßen sowie für Radwege durch. Mit diesem Beschluss, dem Baurecht, wird das Straßenprojekt genehmigt.

Zu den Aufgaben der Straßenplanung zählt auch das Durchführen spezieller Sicherheitsaudits von Planmaßnahmen in sämtlichen Planungsstufen, aber auch an vorhandenen Straßenverkehrsanlagen (Bestandsaudit). Genauso wie die Steuerung bzw. Unterstützung bei Planungsprozessen Dritter, die die Belange der Verkehrssicherheit und die der Straßenraumgestaltung betreffen. In diesem Zusammenhang ist die Straßenplanung für die fachtechnische Prüfung sowie für Stellungnahmen und die technische Zuarbeit bei Verwaltungsvereinbarungen und Förderanträgen von Maßnahmen Dritter zuständig.

Neuplanungen von Bundesstraßen im Saarland - Bundesverkehrswegeplan regelt vordringlichen Bedarf

Ziel des Bundes ist es, seine Fernstraßen, die Hauptverkehrsrouten, Autobahnen und Bundesstraßen, bedarfsorientiert für die aktuellen und künftigen Verkehrsbelastungen zu ertüchtigen und angemessen auszubauen. Dabei berücksichtigt er Verkehrsprognosen bis zum Jahr 2030.

Auf dem Weg zu diesem Ziel erstellt die Bundesregierung den Bundesverkehrswegeplan (BVWP), den Maßnahmenkatalog, der regelmäßig aktualisiert und fortgeschrieben wird. Er bildet für die Auftragsverwaltungen der Länder die Grundlage der erforderlichen Planungsschritte.

Im Vordergrund steht dabei stets die Entwicklung nationaler Prioritäten zur effizienten und bedarfsgerechten Nutzung der Finanzmittel, im Einzelnen:

  1. der Vorrang von Erhaltungsinvestitionen vor Aus- und Neubauvorhaben;
  2. die Fokussierung des Aus- und Neubaus auf überregional bedeutsame Projekte;
  3. die Priorisierung von Aus- und Neubauprojekten zur Engpassbeseitigung auf Hauptachsen

Generell gilt, dass ein Bundesfernstraßenbauprojekt von den Auftragsverwaltungen erst dann geplant werden darf, wenn es nach Bewertung durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) im Bundesverkehrswegeplan als Maßnahme des vordringlichen Bedarfs (VB) bzw. des weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB) aufgeführt ist.

Die nachfolgende Übersicht zeigt einen Auszug aus dem aktuell gültigen Bundesverkehrswegeplan für Landes- und Bundesstraßen. Das rund 240 Kilometer lange Autobahnstreckennetz wird nicht vom Landesbetrieb für Straßenbau, sondern von der saarländischen Außenstelle der Autobahn GmbH betreut.

Neue Vorhaben - Vordringlicher Bedarf (VB)

  • B 051: OU Saarlouis-Roden
  • B 268: OU Nunkirchen
  • B 269: OU Lebach
  • B 269: OU Saarlouis-Fraulautern 
  • B 423: OU Schwarzenbach,OU Schwarzenacker

Neue Vorhaben - Weiterer Bedarf (WB)

  • B 269 OU Nalbach

Für Maßnahmen im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans gilt generell, dass sie zwar mit dem Ziel des Baurechts geplant werden dürfen, bis zur Realisierung allerdings sind noch weitere Hürden zu überwinden. So bedeutet die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf beispielswiese nicht, dass eine Maßnahme, für die Baurecht besteht, auch finanzierbar ist. Hierfür führt das BMVI mit den Bundesländern auf der Basis der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel jährliche Abstimmungen durch. Prioritäre Maßnahmen müssen auch in einem mittelfristigen Investitionsrahmenplan enthalten sein. Zudem müssen im weiteren Planungsprozess alle Betroffenheiten behandelt werden. Die Palette dieser Betroffenheiten reicht von der Akzeptanz der Maßnahme in der Öffentlichkeit bis hin zu ihren ökologischen Auswirkungen. Die weiteren Details zum BVWP 2030 sowie die Möglichkeit des Downloads finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur unter www.bmvi.de.

Radwegenetz

Im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebes liegen auch die Planung, der Neu- und Ausbau des Radwegenetzes. Ebenso kümmert er sich um die Unterhaltung und Instandsetzung der straßenbegleitenden Radwege an Bundes- und Landesstraßen.

Radfahren ist nicht nur für Saarlandtouristen ein Thema, sondern auch für den Alltag. Daher hat die Landesregierung ein Programm auf den Weg gebracht, um das landesweite Radwegenetz auch für diese Zielgruppe zu verbessern. Die Sanierungs-, Markierungs- und Beschilderungsmaßnahmen an den vorhandenen Radwegen wurden im Jahr 2007 abgeschlossen. An einigen wenigen Stellen wurde auch neu gebaut.  Damit stehen den Radfahrerinnen und Radfahrern – zusätzlich zum touristischen Radwegenetz „SaarRadLand“ fast 700 Kilometer Radwege im Alltagsradwegenetz („Rad-Mobil-Netz“) zur Verfügung. Für dieses Netzmodell übernimmt das Land die Kosten der erstmaligen Herstellung, während die Erhaltung den Städten und Gemeinden obliegt.