Hinweisblatt E-Rechnung in der Saarländischen Landesverwaltung
Beim Landesbetrieb für Straßenbau (LfS) besteht die Möglichkeit, Rechnung auf elektronischem Weg einzureichen.
Die Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes vom 09.07.2020 ist in Kraft getreten (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 30.07.2020).
Die elektronische Einreichung von Rechnungen ist durch Nutzung des Zentralen Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz/Saarland möglich. Die Zuordnung und Weiterleitung der Rechnungen an den LfS erfolgt mittels einer sog. Leitweg-ID.
Ergänzende Informationen stehen unter dem
Informationsportal zum zentralen E-Rechnungseingang für das Saarland
zum Abruf bereit.
Die zu verwendende Leitweg-ID lautet
10000000-00108120000001-61
Darüber hinaus können Sie Rechnungen bis auf Weiteres per E-Mail an rechnung@lfs.saarland.de senden. Die Möglichkeit Rechnungen in Papierform einzureichen, besteht zunächst weiterhin.