Örtliche Verkehrsunfallkommission des Landkreises St. Wendel startet Bekämpfung von Wildunfällen
Unfallträchtige L 131 zwischen St. Wendel und Werschweiler dient als Versuchsstrecke
Die maßgebliche Aufgabe der Verkehrssicherheitsarbeit beinhaltet die Bekämpfung der Ursachen von Straßenverkehrsunfällen. Unter „Verkehrssicherheit“ werden alle Maßnahmen zusammengefasst, die dazu beitragen, die Gefahren bei der Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr und das Unfallrisiko zu minimieren. Zu diesem Zweck sind neben der Landesunfallkommission auch örtliche Unfallkommissionen bei den Landkreisen und dem Regionalverband Saarbrücken einzurichten. Die örtlichen Unfallkommissionen haben die Aufgabe Unfallhäufungen und deren Einflussfaktoren in ihren jeweiligen regionalen bzw. fachlichen Zuständigkeitsbereichen zu bewerten und Präventions- bzw. Interventionsmaßnahmen in verkehrsrechtlicher, straßenbaulicher, verkehrstechnischer und verkehrspolizeilicher Sicht zu priorisieren und entsprechende Entscheidungen zu treffen.
Auf der L 131 zwischen St. Wendel und Werschweiler haben sich in den vergangenen Jahren überdurchschnittlich viele Wildunfälle ereignet. Bei einer täglichen Verkehrsbelastung von 5500 Fahrzeugen und 170 LKWs ist diese Strecke mit 81 Unfällen in 2 Jahren negativer Spitzenreiter im Landkreis St. Wendel. Im Rahmen eines vom Land finanzierten Modellprojektes wurde in den vergangenen Jahren versucht durch Blinkdisplays mit Wildwarnsymbol auf die hohen Unfallzahlen einzuwirken. Da dies nur zu einem mäßigen Erfolg geführt hat, hat die örtliche Unfallkommission des Landkreis St. Wendel beschlossen, auf der L 131 zwischen St Wendel und Werschweiler einen weiteren Versuch zu starten. Seit 08. April dieses Jahres wurde zur besseren Erkennbarkeit der Gefahrensituation auf v.g. Strecke eine sog, „akustische Bremse“ angebracht (siehe Bild). Diese verursacht beim Überfahren ein surrendes Geräusch. Hierdurch sollen die Verkehrsteilnehmer sensibilisiert und das Wild abgeschreckt werden. Zur Unterstützung der Maßnahme wurde zusätzlich eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h angeordnet. Nach einer Evaluierungsphase wird geprüft, ob die realisierte Initiative den gewünschten Erfolg erzielt hat.
Medienansprechpartner
Pressestelle des Landesbetriebs für Straßenbau
Peter-Neuber-Allee 1
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