| Landesarchiv | Archive

2. Volksbefragung vom 23. Oktober 1955

Der Saarstaat war in puncto politischer Mitbestimmung alles andere als ein demokratischer Musterstaat und verlor seit den frühen 1950er Jahren durch eine Reihe restriktiver Maßnahmen – Verbote der prodeutschen Parteien, Gewerkschaften und Presseorgane, polizeiliche Überwachung und Pressezensur – zunehmend an Rückhalt in der Bevölkerung. Eine der Folgen dieser Restriktionen waren Dutzende Strafverfahren wegen des Verteilens illegaler Flugblätter, wegen des Imports oder Schmuggels verbotener Zeitungen und wegen Verleumdung bzw. Beleidigung politischer Amtsträger. Im Februar 1954 etwa klagte der saarländische Justizminister Heinz Braun gegen den „SPIEGEL“, der ihn in einem Artikel vom 17. Februar der Mitwirkung an einem Gold- und Devisenschmuggel im Jahr 1948 beschuldigt hatte. Der Oberstaatsanwalt hatte bereits einen Tag vor Erscheinen des „SPIEGEL“ die Beschlagnahmung sämtlicher SPIEGEL-Exemplare bei der Firma Presse-Import GmbH Saarbrücken beantragt, die vom Amtsgericht Saarbrücken zunächst abgelehnt, von der 1. Strafkammer des Landgerichts jedoch am 18. Februar 1954 angeordnet wurde.

Noch am selben Tag ließ der saarländische Innenminister die Verbreitung des „SPIEGEL“ im Saarland aufgrund § 10 Ziffer 2 der Verordnung betreffend die vorläufige Regelung des Pressewesens vom 9.3.1948 für drei Monate verbieten.

  

Presseartikel "Deutsche Saar" vom 13. August 1955. SaarLA_StAnw_22796_Presseartikel
Presseartikel "Deutsche Saar" vom 13. August 1955, Rückseite: Wo waren sie 1939/45?, in StAnw 22796 Foto: SaarLA_StAnw 22796 Presseartikel "Deutsche Saar" vom 13. August 1955

Wenig später stellte Heinz Braun Strafantrag wegen Beleidigung gegen die für die Veröffentlichung des Artikels verantwortlichen Personen. Ein hierauf gegen den Verleger des „SPIEGEL“ Rudolf Augstein und zwei verantwortliche Redakteure eingeleitetes Verfahren konnte nicht durchgeführt werden, weil die Vernehmung der Beschuldigten von Seiten der zuständigen Justizbehörden der Bundesrepublik abgelehnt wurde.
Eine der Bedingungen für das Pariser Saarabkommen vom 23. Oktober 1954, das den Rahmen des Referendums über das Saarstatut absteckte, war auch eine zeitlich begrenzte „totale“ politische Freiheit, die drei Monate vorher, also am 23. Juli 1955 einsetzen sollte: Alle bis dahin verbotenen Parteien – DPS, CDU, DSP etc. – wurden ebenso zugelassen wie verbotene Tageszeitungen – „Deutsche Saar-Zeitung“, Freie Saarpresse“, „Neueste Nachrichten“, „Deutsche Saar“ und etliche andere. Bis zur Abstimmung entwickelte sich in der Folge auch eine Presseschlacht, die oft genug zur Schlammschlacht mutierte, indem man mit meist ebenso unbeweisbaren wie unwiderlegbaren Diffamationen den politischen Gegner zu schädigen suchte, der seinerseits mit gerichtlichen Beleidigungs- und Unterlassungsklagen antwortete. Als Beispiel mag ein Artikel des DPS-Presseorgans „Deutsche Saar“ dienen, in dem Johannes Hoffmann und Heinz Braun aufs Übelste als Vaterlandsverräter, Deutschenhasser und Drückeberger diffamiert wurden. Der Strafantrag, den Heinz Braun am 14. August 1955 gegen den Hauptschriftleiter Ludwig Bruch stellte, blieb wegen angeblich fehlenden öffentlichen Interesses unbearbeitet, das Verfahren wurde schließlich im Februar 1956 eingestellt.

Da die saarländische Regierung unter Johannes Hoffmann in den vorangegangenen Jahren rigide gegen prodeutsche Parteien und deren Vertreter vorgegangen war, wurde für die heiße Phase des Abstimmungskampfes ein freiheitlicher Rahmen geschaffen, der proeuropäischen wie prodeutschen Parteien ohne formelle Unterschiede Zugang zur Bevölkerung schaffte. Nur durch diesen modernen Burgfrieden, der sogar den gleichberechtigten Zugang der wettstreitenden Parteien zu Druckereien regelte, war ein zumindest auf dem Papier ein fairer Wettstreit der politischen Ideen möglich.

Die rechtlichen Grundlagen der Volksabstimmung wurden im Amtsblatt vom 23. Juli 1955 veröffentlicht. Das Gesetz Nr. 457 zur Durchführung der Volksbefragung über die Billigung des Europäischen Statuts für das Saarland (VBG) eröffnete allen politischen Parteien gleiche Rechte und Einwirkungsmöglichkeiten auf den Willensbildungsprozess der Bevölkerung. Mit dem Vereinsgesetz (Nr. 458) vom 8. Juli 1955 wurde die (Neu-)Bildung der bis dahin verbotenen prodeutschen Parteien ermöglicht.

 

 

 

Ankunft englischer Wahlbeobachter auf dem Flugfeld in Zweibrücken im Oktober 1955 SaarLA_B 800
Ankunft englischer Wahlbeobachter auf dem Flugfeld in Zweibrücken im Oktober 1955. (Urheber: Presse Photo Actuelle, Copyright: SaarLA, CC-BY SA) Foto: SaarLA_B 800

Ferner wurde ein internationales Team aus fünf Wahlbeobachtern zusammengestellt, das den reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf des Referendums zu überwachen hatte. Deutsche, Franzosen und Saarländer konnten nicht zu Mitgliedern dieser Kommission berufen werden.

  

 

 

 

 

Bestimmungen über die Zusammensetzung und Aufgaben der Kontrollkommission für die Volksbefragung zum Download.

 

 

Kurios mutet hierbei die in den Akten überlieferte Privatinitiative eines Schweizer Juristen an, der sich im Vorfeld der Abstimmung initiativ als unabhängiger Wahlbeobachter beworben hatte.

  

Die grundsätzliche Bedeutung der Abstimmung im sich manifestierenden Kalten Krieg war allen Beteiligten deutlich bewusst. Die internationale Presse betonte nachdrücklich die Bedeutung einer nachhaltigen Beilegung der Saarfrage und berichtete regelmäßig über den gewählten Lösungsansatz.

  

  

Dies spiegelt sich nicht zuletzt auch in den Motiven der allenthalben im öffentlichen Raum aufgestellten Wahlplakaten eindrücklich wider. Häufig karikiert wurde der vehement für das Saarstatut eintretende Ministerpräsident Hoffmann – „Der Dicke muss weg“ wurde in den Monaten vor der Abstimmung zur erfolgreichsten Parole des Abstimmungskampfes.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die sehr emotional geführten Veranstaltungen in den Wochen vor dem 23. Oktober 1955 führte ferner nicht selten zu körperlichen Auseinandersetzungen und dem Einsatz von Gummiknüppeln und Wasserwerfern. Medienvertreter, die von den politischen Veranstaltungen berichteten, trugen vereinzelt sogar weiße Schutzhelme, die vorne mit „PRESSE“ und am Hinterkopf mit „NICHT SCHLAGEN“ bedruckt waren. Am Abstimmungstag berichteten mehr als 300 internationale Pressevertreter vom Ablauf und Ausgang des Plebiszits.

 

 

 

 

Hier gelangen Sie zur 1. Vorgeschichte

Hier gelangen Sie zu 3. Ergebnisse