Benutzung

In diesem Abschnitt finden Sie alle Informationen rund um das Thema "Benutzung des Landesarchivs und des vielfältigen Quellenmaterials".

Allgemeine Nutzungshinweise

Anmeldung

Eine Voranmeldung ist grundsätzlich nicht erforderlich, sondern kann während der Öffnungszeiten vor Ort im Lesesaal erfolgen. Es empfiehlt sich aber -  vor allem vor einem Erstbesuch – zunächst telefonisch oder per E-Mail mit dem Landesarchiv Kontakt aufzunehmen. Die Archivmitarbeiter/innen können Sie dann schon vorab informieren, ob und welche Bestände zu Ihrem Forschungsthema vorliegen oder mit Ihnen einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch ausmachen.

Benutzungsantrag

Vor der Benutzung muss ein Benutzungsantrag mit Angaben zu Ihrer Person und zu Ihrem Forschungsthema ausgefüllt werden. Das Antragsformular erhalten Sie bei der Lesesaalaufsicht oder hier. Bei Rückfragen zum Antrag stehen Ihnen die Archivmitarbeiter/innen gerne zur Verfügung.

Bestellung von Archivgut

Archivgut kann vor Ort per Leihschein – oder, falls die Signaturen bekannt sind -  zwei Arbeitstage vorher per E-Mail bestellt werden. Nutzen Sie hierfür den von uns bereitgestellten Bestellschein und fügen das ausgefüllte PDF an die E-Mail an. Beachten Sie unsere Aushebezeiten.

Technische Einrichtungen

Mikrofilmlesegerät und PC für Recherchen in den internen Datenbanken stehen im Lesesaal zur Verfügung. Anschlussmöglichkeiten für einen eigenen Laptop sind vorhanden. Fotokopien und Fotoaufträge werden von der hauseigenen Fotowerkstatt gegen Gebühr ausgeführt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Kopien am Selbstbedienungsscanner im Lesesaal anzufertigen. Weitere Informationen rund um das Thema Kopien/Scans/Fotos finden Sie im Menüpunkt Reproduktionen.

Schließfächer

Taschen, Mäntel, Regenschirme u.ä. dürfen nicht mit in den Lesesaal genommen werden. Selbstverständlich stehen Ihnen aber Schließfächer zur Verfügung, die Sie während Ihres Besuchs nutzen können.

Pausen

Für Pausen steht Ihnen eine Sitzungsgruppe oder im Sommer unsere Dachterrasse mit Blick auf den Scheidter Berg zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, Kaffee oder andere Heißgetränke am Selbstbedienungsautomaten bzw. Erfrischungsgetränke wie Mineralwasser und Cola bei der Lesesaalaufsicht zu erwerben, die Sie in den Pausenräumen genießen können. Haben Sie Verständnis dafür, dass Getränke und Speisen nicht mit in den Lesesaal genommen werden dürfen. Diese Maßnahme dient dem Schutz unserer Archivalien, bei denen es sich in der Regel um unersetzbare Unikate handelt. Nähere Informationen dazu, wie Sie zum Schutz unseres Archivguts beitragen können, finden Sie in den Hinweisen zum Umgang mit
Archivalien. 

Leitfaden für die Vorbereitung eines Archivbesuchs

Sie interessieren sich für die Geschichte des Saarlandes, Ihrer eigenen Familie oder haben ein anderes Anliegen, bei dem wir Ihnen weiterhelfen können? Im Landesarchiv sind Sie jederzeit herzlich willkommen! Damit Sie von Ihrem Besuch bei uns optimal profitieren, empfiehlt sich eine gute Vorbereitung. Hier finden Sie Hinweise, wie Sie dabei vorgehen können. 

• Präzisieren Sie möglichst die eigene Fragestellung. Welche Angaben sind schon bekannt, welche Kenntnislücken sollen geschlossen werden? Das hilft den Mitarbeiter/innen des Archivs, Ihnen rasch einschlägige Archivalien zu Ihrem Thema vorlegen zu können.

• Sichten Sie die bereits zu Ihrem Forschungsthema erschienenen Veröffentlichungen, insbesondere zur Lokal- und Regionalgeschichte. Hier finden Sie teilweise bereits in den Quellenverzeichnissen oder in den Anmerkungen Hinweise zu einschlägigen Archivbeständen, auf die Sie uns dann gezielt ansprechen können.

• Ermitteln Sie das zuständige Archiv: bei lokalgeschichtlichen Themen sind - sofern vorhanden - oft Kommunalarchive der erste Ansprechpartner. Auch das Landesarchiv verwahrt viele regionalgeschichtlich relevante Quellen. Sie sind unsicher, ob Sie im Landesarchiv richtig sind? Wir helfen gerne weiter und verweisen Sie ggf. an das zuständige Archiv. 


• Recherchieren Sie ggf. nach einschlägigem Archivgut des Landesarchivs in der Onlinebeständeübersicht im Archivportal für den Südwesten (Achtung: Onlineübersicht noch nicht vollständig, deshalb telefonisch oder per E- Mail Rücksprache mit den Archivmitarbeiter/innen zur eigenen Fragestellung nehmen!). Weitere Informationen zur Recherche finden Sie im Menüpunkt Recherche. Wir geben Ihnen auch gerne eine Einführung in die online und vor Ort vorhandenen Findmittel. 

• Wenn Sie Archivsignaturen in der Literatur oder der Onlineübersicht ermittelt haben, nutzen Sie gerne die Möglichkeit der Vorbestellung von Archivalien per E-Mail. 

• Sie haben sich umfassend vorbereitet, benötigen aber weitere Hilfe oder Beratung? Eine Voranmeldung für die Benutzung des Lesesaals ist grundsätzlich nicht erforderlich, sondern kann vor Ort erfolgen. Es empfiehlt sich aber - vor allem vor einem Erstbesuch - schon vorab telefonisch oder per E-Mail mit dem Landesarchiv Kontakt aufzunehmen. Die Archivmitarbeiter/innen können Sie dann informieren, ob und welche Bestände zu Ihrer Fragestellung vorliegen. Gerne vereinbaren wir mit Ihnen auch ein persönliches Beratungsgespräch zu Ihrem Forschungsthema.

Weitere Informationen rund um die Archivbenutzung, unsere Öffnungszeiten und über den korrekten Umgang mit Archivgut finden Sie hier auf unserer Homepage in den übrigen Menüpunkten.

Recherche

Online-Recherche

Ein Teil unserer Findmittel ist bereits online über das Archivportal für den Südwesten recherchierbar. Beachten Sie jedoch, dass diese Onlineübersicht noch nicht vollständig ist und nutzen Sie die weiteren Recherchemöglichkeit in den Räumen des Landesarchivs oder wenden Sie sich mit Rückfragen an die Archivmitarbeiter/innen.
Eine Einspeisung der Erschließungsdaten in das nationale Archivportal D ist geplant.

Recherche vor Ort

Vor Ort kann in analogen Findbüchern oder in unserer Archivdatenbank FAUST recherchiert werden. Die Archivar/innen geben Ihnen gerne eine Einweisung in die Recherchemöglichkeiten.

Unverzeichnete Bestände

Beachten Sie, dass die Bestände des Landesarchivs noch nicht vollständig verzeichnet sind. Das Archiv arbeitet derzeit an einem Konzept zur Aufarbeitung von Erschließungsrückständen. Zu unverzeichneten Bestände geben Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Rahmen der Möglichkeiten Auskunft. Ob eine Benutzung erfolgen kann, muss im Einzelfall geklärt werden.

Hinweise zur Familienforschung im Landesarchiv

Hier auf unserer Homepage finden Sie eine Handreichung zur Familienforschung im Landesarchiv. Sie richtet sich gerade auch an „Anfänger/innen“ auf dem Gebiet der Familienforschung, die hier eine Anleitung für die ersten Schritte und die Vorbereitung auf den Archivbesuch, Informationen zu relevanten Beständen sowie weiterführende Links und Informationen finden. Auch für erfahrene Familienforscher/innen lohnt sich aber ein Blick in das neue Handout – vielleicht bietet es doch die eine oder andere neue Information oder Anregung. Anmerkungen oder Ergänzungen sind willkommen. Die Handreichung ist außer auf der Homepage auch in ausgedruckter Form bei uns im Lesesaal erhältlich – fragen Sie unser Aufsichtspersonal gezielt danach!

Grundsätzlich gilt aber über die Handreichung hinaus: Wir beraten Sie gerne persönlich! Gerade „Neulinge“ auf dem Gebiet der Familienforschung benötigen oft eine konkrete Hilfestellung für die ersten Schritte bei der Arbeit mit Archivalien. Wir möchten jeden/jede – auch Personen ohne „Archiverfahrung“ oder historische Vorbildung  - ermutigen, sich im Archiv auf eine Entdeckungsreise auf den Spuren der eigenen Vorfahren zu machen. Scheuen Sie sich daher nicht, uns schriftlich oder telefonisch zu kontaktieren. Wir vereinbaren gerne einen persönlichen kostenlosen Beratungstermin mit Ihnen. Die Benutzung selbst ist kostenpflichtig (2,50 Euro/Tag bzw. 10,50 Euro/Woche; 25,00 Euro/Monat).  

Informationen zur Familienforschung im Saarland erhalten Sie auch bei der Arbeitsgemeinschaft für Saarländische Familienkunde e.V. (ASF), deren Mitglieder sich einmal monatlich in den Räumen des Landesarchivs treffen. An dieser Stelle auch ein herzlicher Dank an den Vorstand der ASF  für „Feedback“ zur Handreichung!

Über das Handout hinaus bieten wir auf der Homepage weitere Hilfsmittel zur Familienforschung an: Eine Liste der Kirchenbücher im saarländischen Standesämtern und einen Vortrag über die Mormonenfilme im Saarländischen Landesarchiv von unserer Kollegin Christine Frick.

Handreichung zur Familienforschung im Landesarchiv

Vortrag über die Mormonenfilme im Saarländischen Landesarchiv

Liste der Kirchenbücher in saarländischen Standesämtern

Hinweise zum korrekten Umgang mit Archivalien

Bei Archivalien handelt es sich in der Regel um Unikate. Diese sollen für die Forschung und für die interessierte Öffentlichkeit möglichst dauerhaft erhalten bleiben. Um das zu gewährleisten, ist nicht nur die sachgerechte Lagerung im Archiv sondern auch ein korrekter und sorgfältiger Umgang mit dem Archivgut wichtig. Das Landesarchiv hat eine Handreichung erstellt, die Ihnen zeigt, wie Sie dabei mithelfen können, unser wertvolles Kulturgut für nachfolgende Generationen zu erhalten.

Hinweise zum korrekten Umgang mit Archivalien

Rechtliche Grundlagen

Das Saarländische Archivgesetz vom 23. September 1992, zuletzt geändert durch das Gesetz vom 13. Oktober 2015, regelt die „Tätigkeit der Archive des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände und der sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts“. Das Archivgesetz erläutert unter anderem die in der Öffentlichkeit vielfach unklaren Aufgaben eines Archivs und die Fachbegriffe „Archivgut“ und „archivwürdig“. So sind „Archivgut alle archivwürdigen Unterlagen, die bei Verfassungsorganen, Behörden, Gerichten oder sonstigen öffentlichen Stellen sowie bei natürlichen oder juristischen Personen des privaten Rechts anfallen. Hierzu zählen vor allem Urkunden, Akten, Amtsbücher, Karten, Pläne, Plakate, Bild-, Film- und Tonmaterial, elektronische sowie sonstige Informationsträger und Dateien“. Archivwürdig sind „Unterlagen, die auf Grund ihrer politischen, wirtschaftlichen, sozialen oder kulturellen Bedeutung für die Erforschung und das Verständnis von Geschichte und Gegenwart, für Gesetzgebung, Rechtsprechung und Verwaltung sowie für die berechtigten Belange der Öffentlichkeit von bleibendem Wert sind“. Dementsprechend bedeutet „Archivierung die Aufgabe, das Archivgut auf Dauer zu übernehmen, instandzusetzen, sachgemäß zu verwahren, zu erfassen, zu erschließen und für die Bedürfnisse der Rechtspflege, der Forschung sowie für Informationsinteressen der Öffentlichkeit bereitzuhalten“ und auszuwerten.

Ferner legt das Archivgesetz für die Benutzung fest, „daß jedermann berechtigt ist, das Archivgut aus einer mehr als 30 Jahre zurückliegenden Zeit zu amtlichen, wissenschaftlichen oder publizistischen Zwecken zu nutzen“. Für personenbezogene Unterlagen gelten besondere Schutzfristen: Sie dürfen erst 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person eingesehen werden oder, wenn der Todeszeitpunkt nicht bekannt ist, 90 Jahre nach der Geburt.

Saarländisches Archivgesetz

Archivbenutzungsordnung

Benutzersaalordnung

Gebührenordnung

Selbstständiges Fotografieren

Benutzung des Scantent durch Besucher des Landesarchivs
Foto: Saarländisches Landesarchiv/hs

Kostenfreies Fotografieren im Lesesaal des Saarländischen Landesarchivs (Stand: 15.11.2021)

Das Saarländische Landesarchiv erweitert sein digitales Angebot: ab sofort können Sie im Lesesaal mit Ihrem eigenen Smartphone oder Tablet selbstständig Archiv- und Sammlungsgut fotografieren. Hierfür wurde nun eigens ein spezielles Scanzelt angeschafft, das eine sichere und gut ausgeleuchtete Aufnahmeumgebung bietet und mittels App bedient werden kann. Diese Aufnahmen dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch und sind kostenfrei.

 Aus rechtlichen sowie bestandserhalterischen Gründen sind folgende Unterlagen hiervon leider ausgeschlossen:

  • Überformate ab 50x35 cm
  • Pergamenturkunden mit angebrachten Siegeln
  • fadengeheftete Akten
  • beschädigte Unterlagen
  • A/V-Medien wie Kontaktabzüge, Negative, Dias, Glasplatten, Mikrofilme und –fiches
  • Unterlagen, die noch einer Sperr- und Schutzfrist nach §11 SArchG unterliegen
  • Depositalbestände, deren Nutzung nur mit Zustimmung der Eigentümer möglich ist

 

Weitere Informationen zu den Funktionalitäten des Scanzelts und der App DocScan können dem Einführungsvideo auf Youtube (https://www.youtube.com/watch?v=Ffv3hZl6XLs) sowie der ausliegenden 8-Schritte-Anleitung entnommen werden.

Die zur Nutzung empfohlene App DocScan (Bedienungsanleitung) kann kostenlos auf Smartphones oder Tablets installiert werden (https://play.google.com/store/apps/details?id=at.ac.tuwien.caa.docscan&hl=de&gl=US). Eine Nutzung des Scanzelts ist selbstverständlich auch mit anderen Scan-Apps bzw. der Foto-Funktion Ihres Smartphones möglich.

Für mögliche Schäden, die im Zuge der Nutzung des Scanzelts an Privatgeräten entstehen, übernimmt das Landesarchiv keine Haftung.

Darüber hinaus können Nutzerinnen und Nutzer auch auch weiterhin auf unsere bewährten Digitalisierungs- und Reprografieangebote zurückgreifen und etwa den Aufsichtscanner im Lesesaal nutzen und die dort erstellten Digitalisate bequem auf einem USB-Stick speichern. Für diese Services werden weiterhin geringe Gebühren nach Maßgabe der Gebührenordnung erhoben.

 

Ihr Team des Saarländischen Landesarchivs