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Gebühren und Reproduktionen

Für die Benutzung von Archivgut im Lesesaal werden keine Gebühren erhoben. Bei schriftlichen Fachauskünften, die eine Ermittlung und Einsichtnahme in Archivgut erfordern, werden je angefangene halbe Stunde Arbeitszeit 40,00 EUR berechnet.

Die Anfertigung von Scans in Selbstbedienung ist gebührenfrei (Buchscanner). Ebenfalls gebührenfrei sind einfache digitale Reproduktionen, die nutzerseitig selbstständig im Lesesaal angefertigt werden.

Mindestgebühr für reprografische Leistungen: 10,00 EUR

Fotokopien / Ausdrucke / Kopien vom Film (Reader-Printer-Kopien)
DIN A 4: 1,00 EUR
DIN A 3: 2,00 EUR

Farbkopien / Farbausdrucke (auf Normalpapier)
DIN A 4: 5,00 EUR
DIN A 3: 8,00 EUR

Einfache digitale Reproduktionen (300 dpi, jpg/pdf)
Vorlage bis DIN A 4: 0,50 EUR
Vorlage von DIN A4 bis DIN A2: 1,00 EUR
größer als DIN A2: 2,00 EUR

Digitale Reproduktionen in Druckqualität (600 dpi, tif)
Vorlage bis DIN A3: 5,00 EUR
Vorlage über DIN A3: 7,50 EUR
Fotografische Vorlagen: 5,00 EUR

Einfache digitale Reproduktionen von Mikrofilm / Mikrofiche

je Datei: 0,50 EUR

Gebührenordnung des Landesarchivs

 

Anfertigung von Reproduktionen

Die Anfertigung von Scans in Selbstbedienung (Buchscanner) ist gebührenfrei. Diese Scans können Sie auf Ihrem USB-Stick speichern. Für 10,00 EUR können Sie vor Ort im Lesesaal einen USB-Stick (64 GB) erwerben.

Ebenfalls gebührenfrei sind einfache digitale Reproduktionen, die nutzerseitig selbstständig im Lesesaal angefertigt werden. Hierzu stehen Scanzelte bereit, die Sie mit Ihrem Smartphone bedienen können. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier: Selbstständiges Fotografieren

 Zusätzlich können Reproduktionen durch die hauseigene Fotowerkstatt kostenpflichtig angefertigt werden. Ein Formular zur Bestellung von Reproduktionen erhalten Sie bei der Lesesaalaufsicht oder unten unter Antragsformulare.
Die in Auftrag gegebenen Scans werden nach einer Bearbeitungszeit von maximal vier bis sechs Wochen elektronisch mittels Downloadlinks versendet. Für die Anfertigung von Reproduktionen fallen Gebühren an (vgl. im Reiter „Gebühren“). Auf besonderen Wunsch sind auch andere Versandarten möglich (ggf. zzgl. Versandgebühren). Beachten Sie, dass bei Reproaufträgen eine Mindestgebühr von 10 Euro berechnet wird.

 

Verwendung von Reproduktionen

Die Veröffentlichung von Archivgut, das keinem urheberrechtlichem Schutz oder sonstigen rechtlichen Einschränkungen (etwa Schutz- und Sperrfristen nach § 11 SArchG) mehr unterliegt, kann ohne vorherige Erlaubnis des Landesarchivs erfolgen. Allerdings freuen wir uns weiterhin über eine kurze Mitteilung zur Veröffentlichung und die Abgabe eines Belegexemplars für unsere Dienstbibliothek.

Die Veröffentlichung von urheberrechtlich geschützten Werken, deren Verwertungsrechte beim Landesarchiv liegen, ist weiterhin genehmigungs- und gebührenpflichtig.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich Sie für die Wahrung der Rechte Dritter, die durch eine Verwendung von Archivalienreproduktionen berührt werden (insbesondere Recht am eigenen Bild und Urheberrecht), verantwortlich sind. Bei Rückfragen zur Verwendung von Reproduktionen wenden Sie sich jederzeit gerne an das Landesarchiv.

Reproduktion Digital