Fragen zu Bildung und Schule
Willkommen im Saarland! Sicher haben Sie jetzt viele Fragen zum Schulbesuch Ihres Kindes. Hier haben wir die wichtigsten grundsätzlichen Informationen für Sie zusammengestellt – sie sollen der ersten Orientierung dienen und das Ankommen im Saarland erleichtern. Wir sind für Sie da!
Allgemeine Infos zum Schulsystem
Die Grundzüge des saarländischen Schulsystems
Alle Schülerinnen und Schüler an saarländischen Schulen werden unter Berücksichtigung der individuellen Ausgangslage bestmöglich gefördert. Die Unterrichtung erfolgt grundsätzlich an einer Regelschule: Grundschule, Gemeinschaftsschule, Gymnasium oder Berufsbildungszentrum.
Die Grundschule besuchen alle Kinder. Sie dauert vier Jahre. In ihr werden die 6- bis 10-jährigen Kinder unterrichtet.
Danach kann man entsprechend der Neigungen eines Kindes den Besuch einer weiterführenden Schule wählen: den Gemeinschaftsschulen oder Gymnasien. Ab dem abgeschlossenen 14.Lebensjahr ist der Besuch eines Berufsbildungszentrums als weiterführende Schule möglich.
Gemeinschaftsschule
Die Gemeinschaftsschule bietet neben den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I (Hauptschulabschluss, mittlerer Bildungsabschluss) auch das Abitur (Allgemeine Hochschulreife) nach neun Jahren an. Als integratives System gewährt sie eine hohe Durchlässigkeit zwischen den verschiedenen Bildungsgängen. Darüber hinaus eröffnet die Gemeinschaftsschule durch eine frühzeitige und praxisbezogene Berufsorientierung Wege in ein erfolgreiches Berufsleben. Hauptziel der Gemeinschaftsschule ist die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler.
Gymnasium
Der Bildungsgang am Gymnasium umfasst die Klassenstufen 5 bis 12 und führt zur Allgemeinen Hochschulreife (Abitur). Aufbauend auf den in der Grundschule erworbenen Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt er Schülerinnen und Schülern unabhängig von sozialen und kulturellen Voraussetzungen eine vertiefte allgemeine Bildung. Die gymnasiale Bildung bereitet auf ein Hochschulstudium vor, befähigt aber ebenso zum Eintritt in berufsbezogene Bildungsgänge.
Berufsbildungszentren
Die Berufsbildungszentren bieten viele Möglichkeiten, einen beruflichen Abschluss zu machen. Darüber hinaus kann man auch einen allgemein bildenden Abschluss bzw. die Berechtigungen eines allgemeinbildenden Abschlusses erwerben, von den Berechtigungen eines Hauptschulabschlusses bis hin zum Abitur.
Nachmittagsbetreuung
Nahezu alle allgemeinbildenden Schulen im Saarland verfügen mittlerweile über ein Ganztagsangebot, sie sind entweder gebundene Ganztagsschulen oder Halbtagsschulen mit einem freiwilligen Nachmittagsangebot (Freiwillige Ganztagsschulen). Die Eltern haben also die Möglichkeit, zwischen Halbtags- und unterschiedlichen Ganztagsschulen zu wählen. Dies ist auch abhängig von dem Angebot in der Gemeinde. Nähere Informationen erhalten Sie von der Schule bei der Anmeldung.
Die meisten Schulen im Saarland sind Halbtagsschulen und enden am Mittag oder frühen Nachmittag. Sollte Ihr Kind auch am Nachmittag eine Betreuung benötigen, steht Ihnen das Angebot der freiwilligen Ganztagschule zur Verfügung. Dort finden Sie ein Betreuungsangebot bis in den Nachmittag, welches Sie bedarfsgerecht annehmen können.
Halbtagsschulen mit freiwillig wählbarem Nachmittagsangebot (sog. Freiwillige Ganztagsschulen) leisten vor dem Hintergrund der gesamtgesellschaftlichen Entwicklung einen wichtigen Beitrag zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Sie versetzen Eltern in die Lage, ihre Kinder in einem verlässlichen Rahmen ganztägig in der Schule in guten Händen zu wissen und so ihre familiären und beruflichen Aufgaben besser miteinander zu vereinbaren.
Bestandteile dieses Angebotes sind unter anderem eine warme Mittagsverpflegung, die Lernzeit sowie Freizeitaktivitäten.
Für den Besuch der Nachmittagsbetreuung sind Beiträge zu entrichten (je nach Betreuungsdauer zwischen 30 und 60 Euro pro Monat, für Geschwisterkinder gelten ermäßigte Beiträge). Hinzu kommen die Beiträge für die Mittagsverpflegung.
Diese Kosten können übernommen werden. Nähere Informationen erhalten Sie von der Schule bei der Anmeldung.
Der Schulbetrieb einer gebundenen Ganztagsschule umfasst Lernzeiten, Freizeitangebote und das Mittagessen. In einer gebundenen Ganztagsschule nehmen alle Schülerinnen und Schüler an vier Tagen in der Woche am Schulbetrieb bis 16 Uhr teil, wobei sowohl der Unterricht als auch die außerunterrichtlichen Angebote auf Vormittag und Nachmittag verteilt sind. Am fünften Tag ist Halbtagsschulbetrieb. Gebundene Ganztagsschulen erhalten gegenüber Halbtagsschulen zusätzliches Personal. Ein multiprofessionelles Team aus Lehrkräften, Erzieher*innen und Sozialpädagog*innen kümmert sich um die Schülerinnen und Schüler, trägt gemeinsam Verantwortung für sie und unterstützt die Familien.
Der Besuch einer gebundenen Ganztagsschule bzw. der Klassen, Züge oder Jahrgänge einer Teilgebundenen Ganztagsschule ist kostenfrei. Es fallen lediglich Beiträge für die Mittagsverpflegung an. Diese Kosten können übernommen werden.
Frage |
Antwort |
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Für wen gilt die Schulpflicht in Deutschland? | Wir verstehen es als unsere Aufgabe, Ihren Kindern den Besuch der Schule zu ermöglichen. Um jedem … |
Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen, damit es die Schule besuchen kann (Impfungen etc.)? | Alle Kinder werden grundsätzlich vor Aufnahme in der Schule durch den Schulärztlichen Dienst der … |
Wie gehe ich vor, wenn mein Kind besonderen Unterstützungsbedarf hat? | Auch in diesem Fall wenden sich die Erziehungsberechtigten an die zuständige Grundschule bzw. eine … |
Wie ist das Verfahren, wenn ich mit einem schulpflichtigen Kind ins Saarland komme? | Wenn das Kind im Grundschulalter ist, wird es von den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der … |
Wie ist das Verfahren, wenn ich mit einer/einem berufsschulpflichtigen Jugendlichen ins Saarland komme? | An den beruflichen Schulen können Jugendliche aufgenommen werden, die die allgemeine … |
Wie kommt mein Kind zur Schule (Beförderung)? | Alle Schulen sind durch öffentliche Verkehrsmittel bzw. Schulbusse erreichbar. Die Übernahme der … |
Wird die Situation meines Kindes in der neuen Umgebung berücksichtigt? | Ja. In erster Linie ist es die Aufgabe der Schule, für ihr Kind da zu sein und ein erstes Ankommen … |
Wo muss ich mich melden, damit mein Kind einen Schulplatz zugewiesen bekommt? | Wenn das Kind im Grundschulalter ist, wird es von den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der … |