Thema: Ukraine

Welche Voraussetzungen muss mein Kind erfüllen, damit es die Schule besuchen kann (Impfungen etc.)?

Alle Kinder werden grundsätzlich vor Aufnahme in der Schule durch den Schulärztlichen Dienst der Landkreise untersucht.

Aufgrund der Corona-Pandemie können die Schülerinnen und Schüler derzeit stattdessen vom Kinderarzt untersucht werden. Stellt der Kinderarzt keinen Infekt fest, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Eine ausführliche Untersuchung durch den Schulärztlichen Dienst findet trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt statt.

Darüber hinaus muss ein Nachweis für Immunität gegen Masern vorgelegt werden (z. B. Impfausweis, ärztliche Bescheinigung). Wenn ein solcher Nachweis noch nicht vorliegt, müssen die jeweiligen Schülerinnen und Schüler dennoch die Schule besuchen.