Thema: Ukraine

Wie gehe ich vor, wenn mein Kind besonderen Unterstützungsbedarf hat?

Auch in diesem Fall wenden sich die Erziehungsberechtigten an die zuständige Grundschule bzw. eine weiterführende Schule. Dort wird dann eine Förderplanung eingeleitet, um den individuellen Bedarfen der Schülerin/des Schülers gerecht zu werden. Bei Vorliegen eines sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs kann die Schülerin/der Schüler auf Wunsch der Erziehungsberechtigten auch in einer Förderschule beschult werden. In diesem Fall ist das Ministerium für Bildung und Kultur durch die Regelschule zu informieren und ein entsprechender Antrag der Erziehungsberechtigten weiterzuleiten.