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Informationen zu den Folgen fehlerhafter Angaben bei Grundsteuererklärungen aus aktuellem Anlass

Die aktuelle Grundsteuerreform in Deutschland geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zurück. Darin wurde ein Gerechtigkeitsproblem bei der Besteuerung auf der hoffnungslos veralteten Datengrundlage festgestellt.

Die Neuordnung der Grundsteuer mit einer aktualisierten und damit gerechteren Bemessungsgrundlage macht eine Gemeinschaftsanstrengung von Millionen Bürgerinnen und Bürgern zusammen mit den Finanzämtern erforderlich.

Dafür, dass diese Aufgabe im Saarland beherzt und kooperativ angegangen wird, stehen die schon über 400 000 Erklärungen, mit der die überwiegende Mehrheit der saarländischen Grundsteuerpflichtigen ihrer Pflicht nachgekommen ist. Dafür stehen auch die engagierten Hilfestellungen aus den Finanzämtern und die über 130 000 Grundsteuerveranlagungen, mit denen die Finanzämter im Saarland bereits ein Drittel der eingegangen Erklärungen abgearbeitet haben.

Den Saarländerinnen und Saarländern und den Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern ist dafür herzlich zu danken! Dieser Dank sei mit der großen Bitte verbunden, die noch ausstehenden Erklärungen nun rasch einzureichen. Und er sei mit der Zusicherung verbunden, dass die Finanzämter für Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe der Grundsteuererklärung jederzeit zur Verfügung stehen.

Es ist keine Überraschung, dass bei der großen Fallzahl auch unstimmige oder unvollständige Feststellungserklärungen bei den Finanzämtern eingereicht werden. Diese werden soweit wie möglich direkt vom Finanzamt ergänzt beziehungsweise korrigiert. Falls dies wegen fehlender Informationen nicht möglich ist, nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Finanzamts Kontakt zu den betroffenen Steuerpflichtigen auf, um mit ihnen gemeinsam die korrekte Besteuerungsgrundlage festzulegen. Ziel dieser Rückfragen ist nicht, unbeabsichtigte Eingabefehler anzuprangern. Es geht vielmehr darum, im Geiste eines kooperativen Miteinanders die bestmögliche Datenbasis für die zukünftige Erhebung der Grundsteuer herzustellen.

Nur wenn im Rahmen der Prüfung der Angaben von einer bewussten Täuschungsabsicht ausgegangen werden muss, ist die Finanzverwaltung gehalten, dem Anfangsverdacht einer steuerlichen Straftat nachzugehen. Das Vorliegen eines solchen Verdachtes wird aber nie leichtfertig festgestellt, sondern wird stets von mehreren Stellen im Finanzamt (Festsetzungsstelle bzw. Bußgeld- und Strafsachenstelle) unabhängig voneinander geprüft, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Dies ist die absolute Ausnahme. Bei den ersten 130.000 veranlagten Fällen ist dies bislang einmal vorgekommen. Bei der weiteren Bearbeitung der großen Masse an Erklärungen ist mit weiteren Fällen zu rechnen, die aber nach allen bisherigen Erkenntnissen eine seltene Ausnahme bleiben dürften.

Die saarländischen Grundsteuerpflichtigen können sich darauf verlassen: Einfache Eingabefehler bei der Feststellungserklärung führen nicht zu einer strafrechtlichen Verfolgung oder sonstigen drakonischen Maßnahmen. In der Bearbeitung der Feststellungserklärungen wird die saarländische Finanzverwaltung den Grundsteuerpflichtigen bei diesem neuen und nicht ganz einfachen Verfahren weiterhin  partnerschaftlich und verständnisvoll begegnen, um gemeinsam diese Riesenaufgabe in bester Zusammenarbeit erfolgreich zu erledigen.

 

Medienansprechpartner

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Jonas Scheunig und Miriam Gabriel
Presse, Medien- und Öffentlichkeitsarbeit

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