Pressemitteilung vom 31.03.2025
Klage des ehemaligen Landesvorsitzenden der Grünen gegen die Stattgabe der Wahlanfechtung des Ergebnisses der Stadtratswahl für die Kreisstadt Saarlouis erfolgreich
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 27. März 2025 (Az: 3 K 1380/24) der Klage des ehemaligen Landesvorsitzenden der Partei Bündnis 90/Die Grünen Saar stattgegeben, mit der dieser sich gegen die aufgrund einer Wahlanfechtung erfolgte Berichtigung und Neufeststellung des Ergebnisses der Stadtratswahl für die Kreisstadt Saarlouis vom 9. Juni 2024 gewendet hat.
Nach der auf der Grundlage des von dem Gemeindewahlausschuss der Kreisstadt Saarlouis am 13. Juni 2024 festgestellten endgültigen Ergebnisses der Stadtratswahl ermittelten Sitzverteilung erhielt die Partei Bündnis 90/Die Grünen Saar drei Sitze. Dem Kläger kam dabei der dritte Sitz zu. Aufgrund einer Wahlanfechtung stellte die Kommunalaufsicht im Rahmen der von ihr vorzunehmenden Überprüfung fest, dass eine für den Wahlvorschlag der SPD abgegebene Stimme von dem Gemeindewahlausschuss zu Unrecht als ungültig gewertet worden sei, und berichtigte das Wahlergebnis. Nach der Neufeststellung des Ergebnisses der Stadtratswahl kam dem Kläger kein Stadtratsmandat mehr zu, da auf die Partei Bündnis 90/Die Grünen Saar nunmehr lediglich noch zwei Sitze entfielen.
Der Auffassung des Klägers, dass die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses, die zugunsten des Wahlvorschlags der SPD abgegebene Stimme als ungültig zu werten, zutreffend sei, ist das Gericht im Ergebnis gefolgt. Das Gericht hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass der Stimmzettel von der Kommunalaufsicht zu Unrecht als gültig bewertet worden sei, weil der Wählerwille nicht zweifellos festgestellt werden könne. Insbesondere sei nicht auszuschließen, dass der Stimmzettel, auf dem neben dem Kreuz im Kreis des Wahlvorschlags der SPD ein weiteres Kreuz vor einen Bewerbernamen der Bereichsliste gesetzt worden sei, einen Vorbehalt bezüglich der übrigen Bewerber auf der Bereichs- und Gebietsliste enthalte. Da die Stimmabgabe wegen Mehrdeutigkeit als ungültig zu werten sei, stelle sich das von dem Gemeindewahlausschuss am 13. Juni 2024 festgestellte und am 29. Juni 2024 amtlich bekannt gemachte Ergebnis der Wahl des Stadtrates daher als richtig dar.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können innerhalb eines Monats einen Antrag auf Zulassung der Berufung an das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes stellen.
Medienansprechpartner
Christoph Schmit
Vizepräsident des Verwaltungsgerichts
Kaiser-Wilhelm-Straße 15
66740 Saarlouis