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Aktuelle Hinweise

Hinweise zu Sitzungen während der Corona Pandemie

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes befindet sich in einem öffentlichen Gebäude, in dem auf Grund des Publikumsverkehrs ein erhöhtes Risiko der Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus besteht.

Zum Schutze aller Mitmenschen gelten daher derzeit folgende Bestimmungen:

  1. Die allgemein gültigen Schutzmaßnahmen sind zwingend einzuhalten!
  2. Beim Betreten des Gebäudes sind die Hände mit dem im Eingangsbereich befindlichen Desinfektionsmittel zu desinfizieren. Die Hygieneregeln (z.B. Nies- und Hustenetikette, kein Händeschütteln) sind strikt zu beachten.
  3. Die vorgegebenen Abstände von 1,5 Metern sind im Schleusenbereich und möglichst während ihres gesamten Aufenthaltes im Gebäude einzuhalten.
  4. Im Gebäude der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht für Sie die Pflicht, eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zulässig als Mund-Nasen-Bedeckung sind sog. einfache OP-Masken oder auch Masken des Standards KN95/N95 oder FFP2 oder höherer Standards. Bringen Sie eine solche daher bitte mit! Personen, die sich weigern, der Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nachzukommen, ohne dass gesundheitliche Gründe, die dem entgegenstehen, ärztlich attestiert sind, wird im Wege des Hausrechts der Zutritt zum Gebäude versagt.
  5. Begeben Sie sich nach Betreten des Gebäudes umgehend zum Sitzungssaal und nehmen Sie dort -sobald wie möglich- einen Sitzplatz ein. Dabei ist die ausgewiesene, auf Infektionshemmung angelegte Sitzordnung zu befolgen.
  6. Im Zuschauerbereich darf nur jeder 3. Stuhl in der 1. und 3. Reihe benutzt werden.
  7. Verlassen Sie nach Ende der mündlichen Verhandlung bitte unverzüglich das Gebäude.
  8. Die Benutzung der zum nicht öffentlichen Bereich führenden Ein- und Ausgänge ist ausschließlich Justizangehörigen vorbehalten.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.