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Rechtsantragstelle

Öffnungszeiten der Rechtsantragtelle

montags bis freitags: 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr

und nachmittags nach telefonischer Vereinbarung (Tel.-Nr. +49 6831 447-01)

Aufgaben der Rechtsantragstelle

Die Rechtsantragstelle beim Verwaltungsgericht des Saarlandes ist keine Rechtsberatungsstelle. Sie werden nur darüber informiert, welche rechtlichen Schritte es gibt. Außerdem hilft Ihnen die Rechtspflegerin bzw. der Rechtspfleger bei der schriftlichen Formulierung gerichtlicher Anträge, soweit kein Anwaltszwang besteht, und beim Ausfüllen gerichtlicher Formulare.

Sie werden nicht über die Erfolgsaussichten rechtlicher Schritte beraten. Dafür sind die Anwälte oder Rechtsdienstleister zuständig. Für ein Beratungsgespräch beim Anwalt kann allerdings eventuell Beratungshilfe in Anspruch genommen werden. Beratungshilfe kann beim Amtsgericht des eigenen Wohnorts (auch für verwaltungsgerichtliche Streitigkeiten ist das Amtsgericht für Beratungshilfe zuständig) als auch direkt beim Anwalt beantragt werden.

Die Rechtspflegerin bzw. der Rechtspfleger der Rechtsantragstelle nimmt Anträge und Erklärungen in gerichtlichen Angelegenheiten entgegen und hilft bei der Formulierung, sofern nicht ausnahmsweise das Gesetz eine anwaltliche Vertretung vorschreibt.

Eine Rechtsberatung findet bei den Rechtsantragstellen nicht statt. Diese ist ausschließlich den rechtsberatenden Berufen vorbehalten.

Notwendige Unterlage bei Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle:

  • Ausweisdokumente (Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder sonstiges amtl. Dokument mit Lichtbild)
  • Informationen und Dokumente betreffend den Grund der Inanspruchnahme der Rechtsantragstelle (Schriftsätze, Urkunden, sonstige Unterlagen)