Thema: Ehrenamt
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Datenschutzhinweise

im Zusammenhang mit dem Antrag auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie der Staatskanzlei zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften

Sie erhalten diese Information nach Art. 13 DSGVO, da Sie der Staatskanzlei des Saarlandes im Rahmen eines Antrages auf Gewährung einer Zuwendung nach der Richtlinie der Staatskanzlei zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften auch personenbezogene Daten mitgeteilt haben.

Verantwortlichkeit

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist die Staatskanzlei des Saarlandes. Sie erreichen uns unter:

Referat A/2

E-Mail: zuwendungen-stk@staatskanzlei.saarland.de

Tel: +49 681 501-1155

Fax: +49 681 501-1154

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken

Zwecke der Verarbeitung

Ihre Daten werden erhoben, um Ihren Antrag auf Förderung Ihres Projektes bearbeiten zu können und Ihnen eine Zuwendung nach den Richtlinien der Staatskanzlei zur Förderung des Ehrenamts, gemeinnütziger Projekte und Schirmherrschaften auszahlen zu können.

Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Ihre Daten werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e), Abs. 3 DSGVO in Verbindung mit § 4 SDSG verarbeitet.

Speicherdauer und Speicherfristen

Ihre Daten werden nach der Erhebung, den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Zuwendungsbescheide entsprechend, für 10 Jahre gespeichert. Fristbeginn ist das Ende des Jahres, in dem die Daten erhoben wurden.

Empfänger oder Kategorien von Empfängern

Der Antragsteller erklärt, dass er gemäß § 3 Abs. 2 des Gesetztes über die Einrichtung einer Fördermitteldatenbank im Saarland (SFöDG) vom 2. April 2003 (Amtsbl. S. 1402 ff), in der jeweils geltenden Fassung, auf die Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Sinne des SFöDG und der Saarländischen Fördermitteldatenbankverordnung (SFöDVO) vom 13. Januar 2004 (Amtsblatt S. 101 ff), in der jeweils geltenden Fassung, hingewiesen wurde.

Freiwilligkeit der Bereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten

Die Bereitstellung personenbezogener Daten zu Ihrer Person gegenüber der Staatskanzlei erfolgt auf freiwilliger Basis. Im Rahmen der Sachbearbeitung durch uns kann es gegebenenfalls erforderlich sein, dass wir weitere Daten und Informationen bei Ihnen erfragen. Sofern Sie uns in einem solchen Fall die weitergehenden Informationen nicht bereitstellen möchten, hat dies keine unmittelbar rechtlich nachteiligen Folgen. In Einzelfällen ist es jedoch möglich, dass die unterbliebene Bereitstellung der angeforderten Informationen die Bearbeitung Ihres Anliegens erschwert oder unmöglich macht. Sollten Sie der Staatskanzlei gegenüber doch einmal zur Auskunft verpflichtet sein, weisen wir Sie hierauf durch eine gesonderte Erklärung hin, in der wir Sie auch auf gegebenenfalls bestehende rechtlich nachteilige Folgen einer durch Sie unterbliebenen Auskunft aufmerksam machen.

Geben Sie Ihre Daten nicht an, kann Ihr Antrag nicht bearbeitet werden.

Ihre Rechte

Aufgrund der Erhebung Ihrer personenbezogenen Daten haben Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) und das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO). Darüber hinaus können Sie sich mit einer Beschwerde an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit wenden, wenn Sie der Auffassung sind, dass bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet werden.

Behördliche Datenschutzbeauftragte

Behördliche/r Datenschutzbeauftragte/r
Die Kontaktdaten des/der Datenschutzbeauftragten der Staatskanzlei sind:

E-Mail: datenschutz@staatskanzlei.saarland.de

Tel: +49 681 501-00

Fax: +49 681 501-1183

Am Ludwigsplatz 14
66117 Saarbrücken