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Geldstrafe nicht bezahlt? Droht „Gefängnis“?

Das muss nicht sein. Wir helfen!

Haben Sie eine Ladung zur Ersatzfreiheitsstrafe erhalten?

Strafakte mit Gesetzbuch Strafakte mit Gesetzbuch
Foto: © Gerhard Seybert - stock.adobe.com

Sie sind zu einer Geldstrafe verurteilt worden, die Sie bisher nicht bezahlt haben? Dann muss die Staatsanwaltschaft Sie zum „Strafantritt“ laden. Denn aus der „Geldstrafe“ wird nun eine Freiheitsstrafe. Vielleicht haben Sie sogar schon eine solche Ladung erhalten.

Wenn Sie die „Ersatzfreiheitsstrafe“ nicht freiwillig antreten, wird in wenigen Tagen Haftbefehl erlassen und die Polizei wird Sie – an ihrer Arbeitsstelle, zu Hause, wo immer sie Sie findet – festnehmen und in eine Justizvollzugsanstalt bringen.

Vermeiden der Ersatzfreiheitstrafe

Das alles können Sie vermeiden

  • indem Sie die Geldstrafe vollständig bezahlen oder
  • indem Sie eine Ratenzahlung vereinbaren oder
  • indem Sie stattdessen Arbeitsleistungen erbringen!

Wo finde ich Hilfe?

Bleiben Sie nicht untätig, werden Sie aktiv. Wenden Sie sich für weitere Informationen an:

Land Saarland
Kompetenzzentrum der Justiz für ambulante Resozialisierung und Opferhilfe (KARO)

Talstraße 21
66119 Saarbrücken

Verein zur Förderung der Bewährungs- und Jugendgerichtshilfe im Saarland e.V.

Knappschaftsplatz 3
66111 Saarbrücken

Staatsanwaltschaft Saarbrücken

Zähringerstraße 12
66119 Saarbrücken

Oder füllen Sie das unten zugängliche Formular aus und senden es an die Staatsanwaltschaft oder geben es dort ab.

Antrag auf Ratenzahlung

Wir unterstützen Sie!