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Hinweisblatt E-Rechnung in der Saarländischen Landesverwaltung

Bei der Staats- und Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken besteht die Möglichkeit Rechnungen auf elektronischem Weg einzureichen.

Die Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes vom 09. Juli 2020 ist zwischenzeitlich in Kraft getreten (Amtsblatt des Saarlandes Teil I vom 30.Juli 2020)

Die elektronische Einreichung von Rechnungen ist durch Nutzung des Zentralen Rechnungseingangs Rheinland-Pfalz/Saarland möglich. Die Zuordnung und Weiterleitung der Rechnungen an die Staatsanwaltschaften Saarbrücken erfolgt mittels einer sog. Leitweg-ID.

Ergänzende Information stehen unter

e-rechnung_link

zum Abruf bereit.

Die zu verwendenden Leitweg-ID lauten:

Staatsanwaltschaft Saarbrücken:             10000000-00110030000015-24

Generalstaatsanwaltschaft Saarbrücken:     10000000-00110030000014-27

Die Möglichkeit Rechnungen in Papierform einzureichen, besteht zunächst weiterhin. Ab dem 01.01.2022 ist die elektronische Form der Rechnungsstellung verbindlich (§§ 3 und 7 der Verordnung über die elektronische Rechnungstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes)