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Unser Profil

Anwaltsorientierte Juristenausbildung im Saarland

Ein Schwerpunkt der Ausbildung der Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Saarland liegt in der Vorbereitung auf die anwaltliche Tätigkeit, da eine Vielzahl der Absolventinnen und Absolventen später diesen Beruf ergreifen wird.

Hierbei erfolgt eine enge Kooperation mit dem Institut für Anwaltsrecht Saarbrücken e.V.; neben der Einbindung in der Rechtsanwaltsstation I, ist die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation II komplett auf das Anwaltsinstitut übertragen. Durch die Dozententätigkeit engagierter Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte wird ein größtmöglicher Praxisbezug der Ausbildung hergestellt. Auch wird dadurch dem Umstand einer immer größer werdenden Zahl so genannter Rechtsanwaltsklausuren in der zweiten juristischen Staatsprüfung Rechnung getragen.

Bis zur zweiten juristischen Staatsprüfung werden 22 Klausuren unter Examensbedingungen geschrieben.
Hierbei wird auf eine zeitnahe Besprechung und eine für die Referendarin / den Referendar zielführende Korrektur geachtet.
Zusätzlich hierzu bieten wir einen freiwilligen Klausurenkurs an.

Bewerbungsverfahren, Einstellungstermine und Bewerbungsfristen

Im Saarland erfolgt die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst durch das Saarländische Oberlandesgericht. Die Bewerbungsunterlagen und weitere Informationen betreffend die Zulassung zum Rechtsreferendariat finden Sie hier.

Ablauf der Ausbildung

Die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare im Saarland absolvieren folgende Stationen:

  1. drei Monate bei der Staatsanwaltschaft oder einem Amtsgericht in Strafsachen (Schöffengericht oder Strafrichter)
  2. fünf Monate bei einem Gericht in Zivilsachen erster Instanz,
    die Ausbildung kann bis zu drei Monaten bei einem Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit stattfinden
  3. drei Monate bei einer Verwaltungsbehörde,
    die Ausbildung kann auch bei einem Gericht der Verwaltungs-, Finanz- oder Sozialgerichtsbarkeit oder bei der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer (s.u.) oder bei einer öffentlich-rechtlichen Anstalt, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist, stattfinden.
  4. sechs Monate bei einer Rechtsanwältin / einem Rechtsanwalt (Rechtsanwalt I)
  5. vier Monate bei einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt (Rechtsanwalt II),
    - im ersten Monat der Station findet die schriftliche Prüfung statt -
    die Ausbildung kann auch bei einer ausländischen Rechtsanwältin / einem ausländischen Rechtsanwalt, einer Notarin / einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist
  6. drei Monate bei einer Wahlstation

Die schriftliche Prüfung (sieben Aufsichtsarbeiten) wird im 18. Ausbildungsmonat abgelegt.

Rechtsportale und Elektronisches Lernprogramm ELAN-Ref

Während der Ausbildung stellt das Land Saarland den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren einen kostenlosen Zugang zu den Rechtsportalen juris und beck-online zur Verfügung. Die Zugangskennungen werden nach dem Dienstantritt ausgehändigt.

In der saarländischen Referendarausbildung werden auch elektronische Lernmedien eingesetzt. Mit ELAN-Ref steht ein praxisorientiertes, modernes Lernprogramm zur Verfügung, das den Referendarinnen und Referendaren den Einstieg in die praktische Arbeit bei der Staatsanwaltschaft und bei Gericht erleichtert und der Vorbereitung auf die Unterrichtseinheiten der Einführungslehrgänge der Straf- und Zivilstation dient. Ferner kann das Programm zur gezielten Examensvorbereitung genutzt werden. Das elektronische Lernprogramm ersetzt nicht den Präsenzunterricht, ermöglicht aber, in diesem auf Basis des schon vorhandenen Wissens mehr auf individuelle Fragen einzugehen und eine noch gezieltere Examensvorbereitung. Den saarländischen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren werden die Zugangsdaten zum Programm rechtzeitig vor Dienstantritt von hier aus übersandt.

Hier gelangen Sie zu ELAN-Ref.

Europa-Institut

Das Europa-Institut der Universität des Saarlandes bietet Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Möglichkeit, den Aufbaustudiengang "Europäisches und Internationales Recht", der zu einem Master of Laws (LL.M.) führt, auch neben dem Referendariat zu absolvieren. Durch diese Kombination kann wertvolle Zeit gewonnen werden. Die deutsch-englische Ausbildung konzentriert sich bei großer Wahlfreiheit auf fünf Module: Europäische Integration, Europäisches Wirtschaftsrecht, Foreign Trade and Investment, International Dispute Resolution (Arbitration) und Europäischer Menschenrechtsschutz. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, am Europa-Institut die Wahlstation abzuleisten. Weitere Informationen finden Sie unter https://europainstitut.de .

Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer

Im Saarland haben die Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare die Möglichkeit vor dem schriftlichen Teil der zweiten juristischen Staatsprüfung ein Semester an der vom Bund und den Ländern gemeinsam getragenen Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer zu absolvieren. Die Verwaltungsstation kann dort abgeleistet werden. Unabhängig hiervon besteht die Möglichkeit, die Universität als Ausbildungsstelle in der Wahlstation zu wählen. Aufgabe der Universität ist die Aus- und Weiterbildung von Führungskräften, die Forschung sowie die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.uni-speyer.de .