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Jagen im Staatswald

Gäste- und Gesellschaftsjagden, Pirschbezirke und Pachtflächen

Fast ein Drittel des Saarlandes ist bewaldet, wobei ca. 39.000 Hektar der Waldfläche staatliche Eigenjagden sind. Der saarländische Staatswald wird seit Ende der 80er Jahre nach den Prinzipien der naturnahen Waldwirtschaft bewirtschaftet. Die Waldverjüngung erfolgt bei einem Laubbaumanteil von ca. 70 % der Waldfläche überwiegend durch Naturverjüngung. Infolgedessen ist ohne Lösung der Wald-Wild-Problematik eine erfolgreiche naturnahe Bewirtschaftung des saarländischen Staatswaldes durch den SaarForst Landesbetrieb nicht möglich.

SaarForst bietet interessante Jagdmöglichkeiten, die sich an den Wünschen der Jagdgäste orientieren. So werden revierlosen Jägerinnen und Jäger flexible Beteiligungsmöglichkeiten an der Wildbejagung geboten.
Rehwild ist im gesamten Saarland stark verbreitet und kann überall erfolgreich bejagt werden. Ebenso ist Schwarzwild flächendeckend vorhanden. Die höchsten Schwarzwildpopulationsdichten liegen im Bereich des südlichen Saarlandes. Rot- und Damwild gibt es jedoch nur im nördlichen Saarland.

Gästejagd

Die Jagdausübung durch Jagdgäste ist nur mit gültigen Jagderlaubnisscheinen erlaubt, deren Vergabe nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten erfolgt. Art und Zahl des freigegebenen Wildes orientieren sich an der Laufzeit des Jagderlaubnisscheines sowie an den örtlichen Gegebenheiten des Jagdgebietes.

Es besteht die Möglichkeit, einen Halbjahres- oder Jahresjagderlaubnisschein zu erwerben. Diese berechtigen zur Jagdausübung ohne Führung in einem genau bezeichneten Gebiet. SaarForst Mitarbeiter/innen und andere Jagdgäste sind berechtigt, in diesem Gebiet weiterhin die Jagd und den Jagdschutz auszuüben.

Darüber hinaus werden Pirschbezirke für die Dauer von bis zu 5 Jahren vergeben. Hier findet die Jagdausübung selbständig in einem i.d.R. 50 bis 100 Hektar großen Jagdgebiet statt. SaarForst Mitarbeiter/innen sind weiterhin berechtigt, in diesem Gebiet die Jagd und den Jagdschutz auszuüben.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Jagdgäste von SaarForst (PDF, 38KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bestimmungen für Jagdgäste beim SaarForst (PDF, 256KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Bestimmungen für Jagdgäste beim SaarForst ab April 2021 (PDF, 791KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Kosten für die Ausstellung eines Jagderlaubnisschein (PDF, 226KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Stundennachweis (PDF, 9KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Gesellschaftsjagden

SaarForst bietet interessierten Jägern die Möglichkeiten, an Bewegungsjagden (Drückjagden) teilzunehmen.
Nach der Jagd ist in der Regel Zeit und Raum für ein gemütliches Beisammensein ("Schüsseltreiben"). Vorkommende Wildarten sind in allen Jagdbezirken Schwarzwild und Rehwild. Bitte haben Sie Verständnis, dass je Gast ein geringer Kostenbeitrag erhoben wird. Den jeweiligen Kostenbeitrag erhalten Sie mit Ihrer Einladung und dem anliegenden Anmeldevordruck. Er wird vor der Jagd in Rechnung gestellt. In der Kostenpauschale enthalten sind alle Abschussgebühren für Rehwild sowie Schwarzwild. Die Kosten für das Schüsseltreiben sind in diesem Betrag in der Regel nicht enthalten und werden gesondert mitgeteilt. Jagdtermine werden auf Anfrage mitgeteilt.

Vorraussetzung für die Teilnahme

Die Teilnahme an Bewegungsjagden, Schießen auf bewegliche Ziele, schnelles Zielerfassen und Ansprechen der freigegebenen Wildarten stellen hohe Ansprüche an die Schießfertigkeit der Schützen. Daher wird von SaarForst der nach § 16 Abs. 3 SJG in Verbindung mit dem § 43 a der DV-SJG geforderte „Nachweis einer besonderen Schießfertigkeit" verlangt. Diesen Nachweis legen Sie bitte bei der Jagdscheinkontrolle oder in Kopie mit ihrer Anmeldung vor. Sollten sie diesen Nachweis bis zum Tag der Jagd nicht erbracht haben, dann können Sie an der Bewegungsjagd nicht als Schütze teilnehmen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Jagdgäste von SaarForst (PDF, 38KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Schießnachweis für Drückjagden im SaarForst - Schießkino (PDF, 285KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Schießnachweis für Drückjagden im SaarForst - laufender Keiler (PDF, 137KB, Datei ist nicht barrierefrei)

Pirschbezirke

Der SaarForst Landesbetrieb vergibt an Jagdscheininhaber regelmäßig in verschiedenen Teilen des Saarlandes entgeltliche Jagderlaubnisscheine mit Flächenbezug (Pirschbezirke).
Wenn für Sie die Jagd den Erhalt und die Weiterentwicklung eines baumartenreichen, naturnahen Waldes zum Ziele hat, sowie der Gewinnung eines hochwertigen Lebensmittels dient, dann nehmen Sie bitte - unter Angabe Ihres Wohnortes - mit uns Kontakt auf.

Abschussmeldungen Pirschbezirke

Pachtflächen

Streckenmeldung des Jagdausübungsberechtigten (Gesamtstrecke) (PDF, 261KB, Datei ist nicht barrierefrei) Abschussmeldung für den gepachteten staatlichen Eigenjagdbezirk (PDF, 1MB, Datei ist nicht barrierefrei) Unentgeltlicher Jagderlaubnisschein
Entgeltlicher Jagderlaubnisschein