| Saarforst Landesbetrieb | Wald und Forst

Porträt des Hauses

Der SaarForst Landesbetrieb (SFL) ist eine Einrichtung des Landes nach §14 Landesorganisationsgesetz. Er wird nach den Bestimmungen des § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO) geführt. Unser Auftrag ist die nachhaltige Bewirtschaftung des saarländischen Staatswaldes. Die Grundlage unseres Handelns ist das Landeswaldgesetz des Saarlandes.

Der SaarForst Landesbetrieb (SFL) hat die Aufgabe, den Wald im Eigentum des Saarlandes nach den Vorgaben des saarländischen Landeswaldgesetzes als Dauerwald bürgernah, ökonomisch und ökologisch nachhaltig zu bewirtschaften. Die Bewirtschaftung des Staatswaldes leht sich an das Leitbild nachhaltige Entwicklung an. Den Wald bewahren und gleichzeitig nachhaltig nutzen, ist unsere Aufgabe als Landesbetrieb.

Das gilt auch für die durch den SFL betreuten Kommunal- und Privatwälder, solange der Eigentümer nicht ein anderes waldbauliches Betriebsmodell ausdrücklich beschließt. Auch in den postmontanen Landschaften des Staatswaldes und in angrenzenden Bereichen (z.B. Halden, Schlammweiher etc.) ist die Folgenutzung Aufgabe des SFL.

Forstwirtschaft heißt für uns, die drei Bereiche Ökologie, Ökonomie und Soziales der Wälder in der Balance zu halten. Die Menschen sollen mit dem nachwachsenden und ökologischen Rohstoff Holz versorgt werden. Die Natur soll erhalten und Biodiversität gefördert werden. Die wichtigen Waldfunktionen für die Luft und unser Wasser müssen gesichert werden. Die Erholungsfunktionen der Wälder müssen erhalten werden. Der SaarForst Landesbetrieb untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz.

Nach der gültigen Betriebsanweisung deckt der SaarForst Landesbetrieb folgende Geschäftsfelder ab:

Holzproduktion:

Der SFL betreibt im Staatswald und zum Teil in den mitbeförstenden Kommunalwälder naturnahe Waldwirtschaft. Der SFl nutzt die alters- und artendurchmischen Waldbstände einzelbaumweise und vermarktet diese nach den Vorgaben des Landeswaldgesetzes, wobei nach § 8 LWaldG der Erhalt des Waldes im Vordergrund steht.

Jagd und Fischerei:

Das Aufgabenfeld Jagd und Fischerei wird nach wirtschaftlichen und ökologischen Kriterien zur Unterstützung der naturnahen Waldwirtschaft organisiert und betrieben.

Vermietung und Verpachtung:

Der SFL ist Besitzer von Flächen und Immobilien und koordiniert nach der Maßgabe des § 63 LHO den An- und Verkauf sowie den Tausch von Grundstücken ohne aufstehende Gebäude.

Dienstleistungen:

Der SFL bietet Beratungsleistungen, Lehrgänge, und technische Dienstleistungen für Land, Kommune und Dritte an.

EMAS = Eco-Management and Audit Scheme

Die vielfältigen nachhaltigen Aktivitäten auf der Wirtschaftsfläche werden um die Überprüfung der nachhaltigen Entwicklung unserer Organisation in der SaarForst-Zentrale in Saarbrücken, Von der Heydt, mit Hilfe des betrieblichen Umweltmanagementsystems EMAS, ergänzt. In der vorliegenden Umwelterklärung haben wir das zusammengetragen, was wir bisher im Interesse des Umwelt- und Ressourcenschutzes schon unternommen haben und beschreiben die selbst gesetzten Umweltziele. (Reg. Nr. DE-170-00093)