Thema: Polizeiorchester
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Erklärung zur Barrierefreiheit

Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 12e SBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.

Das Landespolizeipräsidium des Saarlandes ist bemüht, diesen Webauftritt im Einklang mit § 12e SBGG barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für das Landespolizeipräsidium des Saarlandes.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist mit der BITV weitestgehend vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Die auf der Webseite veröffentlichten Statistiken und Formulare sind aufgrund der Komplexität der verschiedenen Tabellen- und Verweisstrukturen nicht bzw. kaum barrierefrei darzustellen. Das Landespolizeipräsidium versucht die Anzahl dieser Dokumente auf ein Minimum zu reduzieren.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 26.06.2020 erstellt.

Das Datum der letzten Überprüfung oder Aktualisierung wird durch das Erscheinungsdatum zu Anfang dieses Artikels wiedergegeben.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit unter Behindertenpolitik oder telefonisch/ per Mail bei dem Referat Sozialpolitik, Inklusion und Teilhabe am Arbeitsleben

Die Monitoring Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland hat die Funktion, die Zugänglichkeit für ausgewählte Internetauftritte und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Saarlandes gemäß EU-Richtlinie 2016/2102 periodisch zu überwachen und zu überprüfen.
2020 hat das Saarland die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte damit beauftragt, diese Funktion im Rahmen einer unabhängigen Monitoring-Stelle für das Bundesland zu übernehmen.

Monitoring-Stelle und Überwachungsstelle Digitale Barrierefreiheit Saarland

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