Materialien für Begünstigte
Projektträger von EFRE-geförderten Vorhaben im Saarland finden hier Informationen über Vorgaben zur Sichtbarmachung der EFRE-Förderung sowie graphische Vorlagen für die Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit.
Für die Information und Kommunikation über EFRE-geförderte Vorhaben gelten seitens der Europäischen Union festgelegte rechtliche Bestimmungen. Der Mehrwert des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sichtbar gemacht werden. Bei allen Darstellungen und Veröffentlichungen von EFRE-geförderten Vorhaben ist darauf zu achten, dass auf die Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in angemessener Form hingewiesen wird. Bürgerinnen und Bürger sollen wahrnehmen, welche Projekte in ihrer Umgebung durch EU-Mittel unterstützt werden und welche Errungenschaften dadurch möglich sind.
Grafische Vorlagen zum Download
Logos
Alle Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Webseiten, Broschüren, Präsentationen, Pressemeldungen) des geförderten Vorhabens müssen Hinweise auf die finanzielle Förderung durch den EFRE und das jeweilige Landesministerium durch Verwendung der entsprechenden Logos enthalten. Verpflichtend sind das EU-EFRE-Logo und das Logo des fachlich zuständigen Landesministeriums darzustellen.
Logo Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie als jpg
Logo Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie als eps
Förderschild
Förderungen unter 500.000 €
Während der Durchführung eines EFRE-Projekts sind Zuwendungsempfänger dazu verpflichtet, ein Plakat in der Mindestgröße A3 mit dem Hinweis auf die Förderung durch den EFRE an einer gut sichtbaren Stelle des Projektortes, z.B. im Eingangsbereich des Gebäudes, anzubringen. Die Bezeichnung des Vorhabens tragen Sie bitte im dafür vorgesehenen Feld ein.
Förderungen über 500.000 € oder Förderung einer Infrastruktur- oder Baumaßnahme
Hinweisschilder bei einer Förderung über 500.000 € oder einer geförderten Infrastruktur- oder Baumaßnahme müssen in einer Größe angebracht werden, die der finanziellen Förderung angemessen ist. Umsetzungsbeispiele erhalten Sie auf Anfrage.
Arbeitshilfen zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit
Merkblatt zu den Informationspflichten
EU-Verordnungen zu den Informationspflichten
Rechtliche Bestimmungen zu Aufgaben der Begünstigten bei der Information und Kommunikation über die Unterstützung aus den Fonds (Anhang XII Nr. 2.2):
Allgemeine Verordnung (EU) Nr. 1303/2013
Rechtliche Bestimmungen zur Darstellung des EU-Emblems und zum Hinweis auf den Fonds (Artikel 4 und Anhang II):