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Materialien für Begünstigte

Projektträger von EFRE-geförderten Vorhaben im Saarland finden hier Informationen über Vorgaben zur Sichtbarmachung der EFRE-Förderung sowie graphische Vorlagen für die Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit. 

Für die Information und Kommunikation über EFRE-geförderte Vorhaben gelten seitens der Europäischen Union festgelegte rechtliche Bestimmungen. Der Mehrwert des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) soll durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen für Bürgerinnen und Bürger sichtbar gemacht werden. Bei allen Darstellungen und Veröffentlichungen von EFRE-geförderten Vorhaben ist darauf zu achten, dass auf die Förderung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung in angemessener Form hingewiesen wird. Bürgerinnen und Bürger sollen wahrnehmen, welche Projekte in ihrer Umgebung durch EU-Mittel unterstützt werden und welche Errungenschaften dadurch möglich sind.

Grafische Vorlagen zum Download

Logos

Alle Informations- und Kommunikationsmaßnahmen (z.B. Webseiten, Broschüren, Präsentationen, Pressemeldungen) des geförderten Vorhabens müssen Hinweise auf die finanzielle Förderung durch den EFRE und das jeweilige Landesministerium durch Verwendung der entsprechenden Logos enthalten. Verpflichtend sind das EU-EFRE-Logo und das Logo des fachlich zuständigen Landesministeriums darzustellen.

Logo EFRE-EU als jpg

Logo EFRE-EU als eps

Logo Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie als jpg

Logo Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie als eps

Förderschild

Förderungen unter 500.000 €

Während der Durchführung eines EFRE-Projekts sind Zuwendungsempfänger dazu verpflichtet, ein Plakat in der Mindestgröße A3 mit dem Hinweis auf die Förderung durch den EFRE an einer gut sichtbaren Stelle des Projektortes, z.B. im Eingangsbereich des Gebäudes, anzubringen. Die Bezeichnung des Vorhabens tragen Sie bitte im dafür vorgesehenen Feld ein.

EFRE Förderplakat

Förderungen über 500.000 € oder Förderung einer Infrastruktur- oder Baumaßnahme

Hinweisschilder bei einer Förderung über 500.000 € oder einer geförderten Infrastruktur- oder Baumaßnahme müssen in einer Größe angebracht werden, die der finanziellen Förderung angemessen ist. Umsetzungsbeispiele erhalten Sie auf Anfrage.

Arbeitshilfen zur Umsetzung der Öffentlichkeitsarbeit

Merkblatt zu den Informationspflichten

Merkblatt mit Hinweisen zu den Informations- und Kommunikationspflichten für EFRE-geförderte Vorhaben

EU-Verordnungen zu den Informationspflichten

Rechtliche Bestimmungen zu Aufgaben der Begünstigten bei der Information und Kommunikation über die Unterstützung aus den Fonds (Anhang XII Nr. 2.2):

Allgemeine Verordnung (EU) Nr. 1303/2013

Rechtliche Bestimmungen zur Darstellung des EU-Emblems und zum Hinweis auf den Fonds (Artikel 4 und Anhang II):

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 821/2014