Industrie- und Gewerbeflächen
Die saarländischen Städte und Gemeinden erhalten finanzielle Unterstützung zur Verbesserung ihrer wirtschaftsnahen Infrastruktur. Die Förderung verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Saarland zu erhöhen und die regionale Wirtschaftsstruktur zu stärken.
Gegenstand der Förderung ist insbesondere:
- Erschließung, Ausbau und Revitalisierung von Industrie- und/oder Gewerbegelände
- Errichtung oder der Ausbau von Gewerbezentren, die insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zeitlich befristet Räumlichkeiten sowie Gemeinschaftsdienste bereitstellen, also unter anderem Technologie- und Gründerzentren.
Die Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Saarland ist vorzugsweise an Gemeinden und Gemeindeverbände adressiert. Die Förderung ist als Defizitförderung ausgerichtet, d.h. von den zuwendungsfähigen Kosten werden die erzielten Einnahmen (Erlöse aus dem Verkauf der erschlossenen Flächen) abgezogen.
Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie hat aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise und der damit einhergehenden zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Kommunen, den Fördersatz zur Durchführung von wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen von 70 auf 95 % erhöht. Damit sinkt der Eigenanteil der Gemeinden und Gemeindeverbände von bisher 30 auf 5% des Defizits. Die kommunalen Haushalte werden folglich deutlich entlastet.
Die Neuregelung ist seit 01.03.2020 in Kraft und gilt für Vorhaben, die im Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2023 erstmalig durch Zuwendungsbescheid gefördert werden.
Hier finden Sie die aktuelle Pressemitteilung dazu
Kontakt im Ministerium
Stefan Lang
Referatsleiter E/1: Wirtschafts- und Standortpolitik, EU-Struktur- / Regionalpolitik, Gewerbeflächen, Preisrecht
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken