Thema: Boden und Altlasten
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Boden

Schadstoffe

Allgemein werden solche Stoffe und Stoffverbindungen als Schadstoffe bezeichnet, die wegen ihrer Eigenschaften und den vorkommenden Konzentrationen schädlich für Mensch und Umwelt sein können.

Dabei stellt der Eintrag von Schadstoffen – eine sogenannte Kontamination - eine Gefahr für den Boden dar. Kontaminationen können auf vielfältige Art und Weise in den Boden gelangen, z.B. in Folge von Unfällen, durch industrielle Nutzung, durch die Aufbringung von Schadstoff belasteten Abfällen auf landwirtschaftliche Nutzflächen oder auch über die Atmosphäre.

Einige der für Mensch und Umwelt schädlichen Stoffe kommen auch natürlich im Boden vor (z.B. Schwermetalle durch Zersetzung des im Untergrund befindlichen Gesteins). Hier wird vom „natürlichen Hintergrund“ gesprochen. Gefährdungen für Mensch und Umwelt können bei Schadstoffgehalten im Bereich der Hintergrundwerte grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Da sich die Auswirkungen von Schadstoffen auf den Menschen, auf Nutzpflanzen oder das Grundwasser unterscheiden, betrachtet sie der Bodenschutz getrennt voneinander.

Grundsätzlich gilt: Besteht ein Verdacht schädlicher Bodenveränderungen, ist erforderlich, zunächst anhand von Grenzwerten zu prüfen, ob dieser bestätigt werden kann. Überschreiten dann Schadstoffbelastungen diese Prüfwerte, gilt es, den Schäden zu begegnen. Werden bei einzelnen Schadstoffen bestimmte Grenzen überschritten, können sogar umgehend Maßnahmen erforderlich werden (z.B. Sicherungsmaßnahmen oder auch ein Bodenaushub).