Thema: Boden und Altlasten
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Boden

Bodenschutz

Der Bodenschutz verfolgt das Ziel, den Boden möglichst weitgehend vor schädlichen Veränderungen (Bodenschäden, Verlust von Bodenfunktionen) zu schützen beziehungsweise die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen.

Durchwurzelter Oberboden einer Wiese, Morscheid Durchwurzelter Oberboden einer Wiese, Morscheid
Durchwurzelter Oberboden einer Wiese, Morscheid Foto: Arnd Wieland MUKMAV

Wesentliche Aspekte des Bodenschutzes sind die Verringerung von Erosion und Auswaschung, der Erhalt von Humus sowie der Schutz vor Kontamination und Verdichtung.

Die gesetzliche Grundlage für den Bodenschutz bildet in Deutschland das im Jahr 1998 verabschiedete Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) in Verbindung mit der 1999 in Kraft gesetzten Bundes-Bodenschutz-und Altlastenverordnung (BBodSchV).

Zur Konkretisierung und Umsetzung des BBodSchG und der BBodSchV wurde 2002 auf Landesebene das saarländische Bodenschutzgesetz (SBodSchG) erlassen.

Gesetzlich geschützt sind die natürlichen Funktionen des Bodens (z.B. Boden als Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen), seine Funktionen als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte (z.B. Konservierung der Auswirkungen früherer Klimaverhältnisse) sowie seine Nutzungsfunktionen (z.B. Boden als Bebauungsfläche oder als Standort für Land- und Forstwirtschaft).

Beim vorsorgenden Bodenschutz steht im Vordergrund, schädliche Veränderungen des Bodens zu verhindern. Der nachsorgende Bodenschutz trägt Sorge dafür, dass bereits eingetretene Bodenschäden behoben werden (Sanierung von Altlasten).

Oberste Aufsichtsbehörde für den Bodenschutz im Saarland ist das Umweltministerium. Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) ist Technische Fachbehörde und nimmt seit 01. Januar 2008 auch die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde wahr.

Bodenschutz in der Planung

Der Boden ist bei Planungs- und Zulassungsverfahren meist erheblich betroffen. Insbesondere Baumaßnahmen haben erhebliche Auswirkungen auf die Bodenfunktionen. Die Flächeninanspruchnahme für Siedlung, Gewerbe und Verkehr ist in Deutschland nach wie vor hoch. Betroffen sind auch immer wieder Böden, die die gesetzlich geschützten Bodenfunktionen besonders gut erfüllen.

Vor diesem Hintergrund hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) die Arbeitshilfe „Checklisten Schutzgut Boden für Planungs- und Zulassungsverfahren“ erstellt. Ziel dieser Arbeitshilfe ist, den vorsorgenden Bodenschutz innerhalb von Planungs- und Zulassungsverfahren zu strukturieren und zu stärken. Die Checklisten können gleichermaßen von Planern und Behörden genutzt werden. Sie dienen einerseits als Werkzeug, um die Belange des Bodenschutzes bei Untersuchungen und der Erstellung von Unterlagen im Rahmen von Planungs- und Zulassungsverfahren angemessen zu berücksichtigen. Andererseits erleichtern die Checklisten die Prüfung der Unterlagen auf Vollständigkeit und Aussagekraft im Hinblick auf das Schutzgut Boden.

Im November 2021 fand ein gemeinsamer Online-Workshop der Länder Rheinland-Pfalz und Saarland statt. Dabei wurde der Einsatz der LABO-Checklisten in der Praxis erläutert und es wurden konkrete Fallbeispiele bearbeitet.