Boden als Abfall
Fällt im Rahmen von Baumaßnahmen Bodenmaterial an und kann es nicht direkt vor Ort oder in engem, räumlichem Zusammenhang wieder aufgebracht werden, stellt dieses einen Abfall dar, der ordnungsgemäß und schadlos zu entsorgen ist.
Grundsätzlich ist von Bedeutung, Bodenmaterial in Schichten abzutragen. So ist gewährleistet, dass der besonders wertvolle Mutter- bzw. Oberboden vom Unterboden und vom steinigen Untergrund getrennt entsorgt werden kann. Das ist auch deshalb von Bedeutung, weil die Kohlenstoffgehalte im Oberboden meist höher sind als darunter. Der Kohlenstoffgehalt beschränkt aber durchaus die Einsatzmöglichkeiten für das Bodenmaterial.
Boden richtig entsorgen
Viele Deponien im Saarland verfügen zwar über Genehmigungen zur Beseitigung von Bodenmaterial. Im Sinne der Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes kommt die Beseitigung auf einer Deponie aber nur als letzte Möglichkeit der Entsorgung infrage.
Tatsächlich ist insbesondere unbelastetes Bodenmaterial bei verschiedensten Baumaßnahmen ein nur begrenzt verfügbares und daher sehr begehrtes Gut. Deshalb haben sich in Deutschland sogenannte Bodenbörsen entwickelt, die eine Vermittlung von als Abfall vorliegendem Bodenmaterial und dessen Verwendung durch Dritte verfolgen. Diese Bodenbörsen können über Recherchen bei Internet-Suchmaschinen ausfindig gemacht werden.
Da Bodenmaterial aber nicht bzw. nicht immer ohne Weiteres als schadstofffrei beurteilt werden kann, finden sich häufig Bodenbörsen in Form von Abfall-Zwischenlagern, die mit genehmigten Deponiebetrieben verbunden sind.
Für die Qualität des anfallenden Bodenmaterials ist entscheidend, wo dieses entnommen wurde: Finden sich z.B. Beimengungen, die keinen originären Boden darstellen, wie Ziegelreste oder Hausbrandaschen und übersteigen diese einen Anteil von etwa 10%? Gibt es aufgrund der Vornutzung einer Fläche den Verdacht, dass Verunreinigungen durch Schadstoffe vorliegen könnten?
Die Zuordnung des Bodenmaterials in verschiedene Qualitätsklassen ergibt sich im Saarland aktuell nach dem sogenannten LAGA M20 (PDF, 353KB, Datei ist nicht barrierefrei) "Anforderungen an die stoffliche Verwertung von mineralischen Abfällen". Eventuelle Nachfragen bezüglich der konkreten Entsorgung von Abfällen können an den für die Abfallwirtschaft zuständigen Fachbereich des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) gerichtet werden.