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Allgemeine Kommunalaufsicht, Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände

Die Kommunen im Saarland (52 Gemeinden und 6 Gemeindeverbände) sind rechtlich selbstständige Gebietskörperschaften, denen nach Artikel 28 des Grundgesetzes das Recht auf Selbstverwaltung gewährleistet ist.

Ungeachtet ihrer rechtlichen Eigenständigkeit unterliegen die Kommunen der Aufsicht des Staates, wobei sich Umfang und Intensität dieser Aufsicht nach den jeweils wahrgenommenen Aufgaben richten. Der Aufgabenbereich der Kommunen umfasst Selbstverwaltungsangelegenheiten und Auftragsangelegenheiten. Während es sich bei den Selbstverwaltungsangelegenheiten um eigene Aufgaben der Kommunen handelt, stellen die Auftragsangelegenheiten staatliche Aufgaben dar, die den Gemeinden und Gemeindeverbänden zur Erledigung übertragen sind. In Selbstverwaltungsangelegenheiten beschränkt sich die Aufsicht des Staates nach Artikel 122 der Verfassung des Saarlandes darauf, die Rechtmäßigkeit sicherzustellen. Diese Rechtskontrolle des Staates im Bereich der kommunalen Selbstverwaltungsangelegenheiten bezeichnet man demzufolge auch als Rechtsaufsicht oder als Kommunalaufsicht. Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Reform der saarländischen Verwaltungsstrukturen ist seit dem 01.01.2008 das Landesverwaltungsamt Kommunalaufsichtsbehörde der Gemeinden und Gemeindeverbände. Dem Ministerium für Inneres, Bauen und Sport (MIBS) obliegen die Aufgaben der obersten Kommunalaufsichtsbehörde. Im Bereich der Organisation der Gemeinden und Gemeindeverbände geht es schwerpunktmäßig um deren Personal- und Stellenplanangelegenheiten. Hierzu gehört insbesondere die Erarbeitung der entsprechenden Rechtsvorschriften. Gebiets-, Namens- und Wappenangelegenheiten der Kommunen werden ebenfalls hier bearbeitet. Zum Aufgabenbereich des Referates gehört außerdem die Anerkennung von Gemeinden als Kur- oder Erholungsort. Der Allgemeinen Kommunalaufsicht obliegt ferner die Aufsicht über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes einschließlich der Erarbeitung der für die Kasse maßgebenden Rechtsgrundlagen.

Britta Ziegler-Rollwa
Referatsleitung

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken