Kommunale Service- und Beratungsstelle
Beratung der Kommunen und Förderung kommunaler Investitionen
Die kommunale Service- und Beratungsstelle wurde 2003 als direkter Kontakt und zur Pflege einer vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Landesregierung geschaffen. Sie steht außerhalb kommunalaufsichtsrechtlicher Strukturen und verfolgt einen Weg der gleichberechtigten Partnerschaft zwischen Land und Kommunen.
Die Service- und Beratungsstelle ist, unabhängig von Kommunalaufsicht und Gemeindeprüfungsamt, für alle kommunalrelevanten Fragen der gemeindlichen Organe und der Mitglieder der kommunalen Gremien ein vertrauter Ansprechpartner und stellt in Form einer Lotsenfunktion entsprechende Verbindungen, auch ressortübergreifend, her. Ebenso wird auf andere Servicestellen, etwa die der kommunalen Spitzenverbände, hingewiesen. Aufgabe der Service- und Beratungsstelle ist es zu beraten, zu vermitteln und zu koordinieren.
Die Service- und Beratungsstelle hilft dabei, dass
• Investitionen nicht fehlgeleitet werden,
• die zuschussgebenden Stellen ihre Fördergelder noch effektiver und besser aufeinander abstimmen,
• Felder der Zusammenarbeit zwischen den Kommunen aufgezeigt werden und
• eine Zusammenarbeit beratend und fördernd begleitet wird.
Die Service- und Beratungsstelle
• arbeitet vertraulich und partnerschaftlich mit den Kommunen zusammen,
• berät in Zuschussfragen und allgemein,
• stellt auf Wunsch ressortübergreifende Kontakte her.
Neben der Beratung und Unterstützung der Kommunen ist die Servicestelle auch Ansprechpartner für Fraktionen und kommunale Mandatsträger, d.h. für alle, die in der Kommunalpolitik ehrenamtlich und hauptamtlich tätig sind. Letztlich entscheiden nämlich die Mandatsträger über die finanziellen Ressourcen ihrer Kommune. Daher kommt es darauf an, auch diesen Personenkreis partnerschaftlich einzubinden.
Da der Dialog mit den Kommunen nicht nur auf Arbeitsebene stattfindet, sondern, bedingt durch die Überschaubarkeit des Saarlandes, verstärkt die politische Ebene in die Problemlösungen vor Ort mit einbezieht (z.B. Besuche des Ministers bzw. der Ministerin in den Kommunen), ist es auch Aufgabe der Servicestelle, diesen Dialog entsprechend vorzubereiten.
Im Sachgebiet „Förderung kommunaler Investitionsmaßnahmen“ werden folgende Mittel für Zuwendungen/Zuweisungen bewirtschaftet:
• Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock
• Pauschale Investitionszuweisungen
• Zuweisungen zu innovativen Maßnahmen, die für die Weiterentwicklung der Kommunen von grundlegender Bedeutung sind
• Förderung finanzschwacher Kommunen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes (KInvFG Kapitel 1 und 2)
• Ggf. sonstige spezifische Landeszuwendungen
Bedarfszuweisungen aus dem Ausgleichsstock (§ 16 KFAG) werden Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie bei ausschließlicher kommunaler Beteiligung auch Zweckverbänden und juristischen Personen des Privatrechts zu Maßnahmen gewährt, die für die öffentliche Sicherheit oder aus Gründen des Allgemeinwohles dringend notwendig sind.
In Form von Investitionspauschalen wird der Betrag des Ausgleichsstocks verteilt, der nach Abzug der vorgehenden Zuweisungen ggf. noch übrig bleibt. Basis für die Verteilung ist dabei die Einwohnerzahl unter Berücksichtigung der individuellen Umlagekraft einer Gemeinde.