| Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
| Bauen und Wohnen
Wahrnehmung von Gläubigerrechten des Landes
Grundbucheintragungen - Löschungsbewilligungen
Löschungsbewilligungen in den Bereichen
- Arbeitgeberwohnungsbaudarlehen im Rahmen der Wohnungsfürsorge
- Sonstige Fördervorgänge aus der Zuständigkeit der früheren Forderungsverwaltung der Landesvermögens- und Bauabteilung der ehemaligen Oberfinanzdirektion Saarbrücken
- Altdarlehen, die von der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) beziehungsweise der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) verwaltet wurden:
sind beim
Ministerium für Inneres, Bauen und Sport
- Referat OBB12 -
Raumordnungsrecht, öffentliches Baurecht,
Berufsrecht, Wohnraumförderung
Hausanschrift:
Halbergstraße 50
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681 / 501-00
Fax: 0681 / 501-4601
E-Mail: poststelle@innen.saarland.de
zu beantragen.
Erforderliche Unterlagen:
- Kopie Bewilligungsbescheid der Fördermaßnahme
- ehemalige Grundbucheintragungen
- Nachweis Darlehensrückzahlung
- von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Bewohnung und Nutzung des Gebäudes in Kopie (Datum der Bezugsfertigkeit)
- Anschrift der ehemaligen Darlehens- oder Zuschussnehmer