Thema: Bauen und Wohnen
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Wahrnehmung von Gläubigerrechten des Landes

Grundbucheintragungen - Löschungsbewilligungen

Löschungsbewilligungen in den Bereichen

  • Arbeitgeberwohnungsbaudarlehen im Rahmen der Wohnungsfürsorge
  • Sonstige Fördervorgänge aus der Zuständigkeit der früheren Forderungsverwaltung der Landesvermögens- und Bauabteilung der ehemaligen Oberfinanzdirektion Saarbrücken
  • Altdarlehen, die von der Landesentwicklungsgesellschaft (LEG) beziehungsweise der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB) verwaltet wurden:

sind beim

 

Ministerium für Inneres, Bauen und Sport

- Referat OBB12 - 

Raumordnungsrecht, öffentliches Baurecht,

Berufsrecht, Wohnraumförderung

 

Hausanschrift:

Halbergstraße 50

66121 Saarbrücken

 

Telefon:             0681 / 501-00

Fax:                   0681 / 501-4601

E-Mail:              poststelle@innen.saarland.de

 

zu beantragen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Kopie Bewilligungsbescheid der Fördermaßnahme
  • ehemalige Grundbucheintragungen
  • Nachweis Darlehensrückzahlung
  • von der Gemeinde ausgestellte Bescheinigung über die Bewohnung und Nutzung des Gebäudes in Kopie (Datum der Bezugsfertigkeit)
  • Anschrift der ehemaligen Darlehens- oder Zuschussnehmer