Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Die Finanzämter hatten im Saarland im Zuge der Reform mehr als 550.000 neue Grundsteuerwerte zu ermitteln. Aus diesen Werten und den landesspezifischen Steuermesszahlen werden die Grundsteuermessbeträge im Rahmen der Grundsteuermessbescheide errechnet. Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide werden vom jeweils zuständigen Finanzamt erlassen. Der im Messbescheid ausgewiesene Messbetrag ist für die Ermittlung der Grundsteuer für die Gemeinden verbindlich (Grundlagenbescheid). Sie wenden in einem letzten Schritt auf den Grundsteuermessbetrag ihre Hebesätze an, um die endgültige Grundsteuer zu berechnen. Die Hebesätze gelten jeweils für alle Steuerzahler einer Kommune einheitlich und werden für die neue Grundsteuer ab 2025 neu festgelegt.

 

Grundsteuerwertbescheid und Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag

 

Grundsteuerbescheid der Kommune:

Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = zu zahlende Grundsteuer

 

 

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