Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Ich habe noch keine Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgegeben. Das Finanzamt hat mir trotzdem einen Bescheid geschickt und die Werte geschätzt. Muss ich noch etwas tun?

Die Frist zur Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Da Sie Ihre Erklärung bis zum Ablauf der Abgabefrist nicht an das Finanzamt übermittelt haben, hat das Finanzamt Ihre Besteuerungsgrundlagen geschätzt. Ihre Abgabepflicht besteht trotz der Schätzung weiterhin. Geben Sie die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts deshalb unbedingt so schnell wie möglich ab.

Beachten Sie bitte, dass Ihr Finanzamt bei nicht fristgerechter Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts neben der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen auch die Möglichkeit hat, einen Verspätungszuschlag oder ein Zwangsgeld festzusetzen. Zwangsmittel müssen dabei in einem angemessenen Verhältnis zu ihrem Zweck stehen und dürfen nur nach vorheriger Androhung festgesetzt werden.

zur Übersicht