Ich habe Einspruch eingelegt. Warum habe ich vom Finanzamt noch keine Antwort erhalten?
Die Finanzverwaltung bearbeitet zurzeit vorrangig die eingegangenen Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts, um für die Kommunen die zur Grundsteuererhebung benötigten Grundlagenbescheide (Grundsteuerwertbescheide und Grundsteuermessbescheide) rechtzeitig zur Erhebung der Grundsteuer ab 2025 zu erlassen. Das zuständige Finanzamt erteilt grundsätzlich im Hinblick auf die hohe Arbeitsbelastung keine Eingangsbestätigung Ihres Einspruchs.
Durch die fehlende Rückmeldung des Finanzamts entstehen Ihnen keine Nachteile. Solange Sie keinen geänderten Bescheid oder eine Einspruchsentscheidung des Finanzamts erhalten haben, ist Ihr Einspruch weiterhin „offen“, d. h. Ihr Einspruch wird vom Finanzamt noch bearbeitet und der angefochtene Bescheid kann noch geändert werden. Es kommt aktuell jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten.
Das Finanzamt versendet grundsätzlich keine Eingangsbestätigungen. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis, dass von Fragen zum Bearbeitungsstand abgesehen werden soll um die Bearbeitungszeiten nicht zusätzlich zu verlängern.
Hinweis zu Einsprüchen zur Verfassungsmäßigkeit:
Haben Sie Einspruch gegen Ihren Grundsteuerwertbescheid und/oder Ihren Grundsteuermessbescheid eingelegt und diesen Einspruch ausschließlich damit begründet, dass Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der reformierten Grundsteuer- und Bewertungsvorschriften bestehen, ruht Ihr Einspruch derzeit (Ruhen des Verfahrens). Das Finanzamt geht davon aus, dass Sie den Einspruch lediglich rechtswahrend eingelegt haben und bis zu einer etwaigen gerichtlichen Entscheidung über die Frage der Verfassungskonformität der neuen Bewertungsregelungen mit dem Ruhen des Verfahrens einverstanden sind. Sollten Sie entgegen dieser Annahme eine Einspruchsentscheidung durch das Finanzamt wünschen, teilen Sie dies bitte mit.