Ich habe einen Grundsteuerbescheid erhalten. Der darin berücksichtigte Grundsteuerwert ist jedoch fehlerhaft festgestellt worden. Was kann ich tun?
Wenn Ihr Grundsteuerwertbescheid fehlerhaft ist, weil beispielsweise unzutreffende Bewertungsparameter wie die Wohn-/Nutzfläche, Bruttogrundfläche, die Anzahl der Garagen, das Baujahr oder eine Grundsteuerbefreiung berücksichtigt wurden, kann diese Fehler nur das zuständige Finanzamt korrigieren.
Ist Ihnen der Fehler innerhalb der Einspruchsfrist (Frist bis 1 Monat nach Bekanntgabe des Grundsteuerwertbescheids des Finanzamtes) aufgefallen? Dann können Sie gegen diesen Bescheid Einspruch beim zuständigen Finanzamt einlegen. Dazu nutzen Sie idealerweise das Einspruchsformular in Mein ELSTER. Wenn Sie Ihren Einspruch über ELSTER eingereicht haben, erhalten Sie automatisch eine Versandbestätigung. Alternativ können Sie den Einspruch auch per einfachem Brief zusenden. Bitte beachten Sie, dass das Finanzamt in diesen Fällen keine Eingangsbestätigung erteilen kann. Auch ein Einspruch zur Niederschrift an Amtsstelle ist möglich. Bitte beachten Sie, dass ein Einspruch nach Ablauf der Einspruchsfrist unzulässig ist. Insofern ist zwischen der Einspruchsfrist für den Grundsteuerwertbescheid (Bescheid des Finanzamtes) und der Widerspruchsfrist für den Grundsteuerbescheid (Bescheid der Kommune) zu unterscheiden.
Ihr Einspruch wird im Finanzamt schnellstmöglich bearbeitet. Nach der Bearbeitung erhalten Sie eine Rückmeldung Ihres Finanzamts oder einen geänderten Bescheid. Bitte beachten Sie: Der Einspruch gegen den Grundsteuerwertbescheid und/oder den Grundsteuermessbescheid verhindert nicht die Fälligkeit der Grundsteuer, es sei denn, es wurde die Aussetzung der Vollziehung beantragt und vom Finanzamt gewährt.
Außerhalb der Einspruchsfrist ist eine Korrektur nicht in allen Fällen möglich. Ob eine Änderung erfolgen kann, kann das zuständige Finanzamt nur bei Kenntnis des Sachverhalts entscheiden. Sie haben die Möglichkeit schriftlich einen Änderungsantrag beim zuständigen Finanzamt zu stellen.