Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Ich habe einen Grundsteuerbescheid erhalten. Das Grundstück habe ich jedoch bereits verkauft. Was kann ich jetzt tun?

Die Grundsteuer wird stichtagsbezogen festgesetzt. Wenn ein Grundstück veräußert oder in anderer Weise an einen neuen Eigentümer übertragen wird, so wird es zu grundsteuerlichen Zwecken erst zum 1. Januar des Jahres, das auf das Jahr des Eigentumsüberganges folgt, dem neuen Eigentümer zugerechnet. Der bisherige Eigentümer muss die Grundsteuer für das restliche Jahr zahlen. Bevor die Kommune die Grundsteuer gegenüber dem neuen Eigentümer erheben kann, muss das zuständige Finanzamt eine Zurechnungsfortschreibung des Einheitswerts bzw. des Grundsteuerwerts vornehmen. Die Kommune ist insoweit an die Feststellung des Finanzamtes gebunden. Aufgrund der aktuell hohen Arbeitsauslastung in den Finanzämtern kommt es in den Finanzämtern zu längeren Bearbeitungszeiten bei den Zurechnungsfortschreibungen. Wir bitten Sie daher um ein wenig Geduld. Sehen Sie bitte möglichst von Rückfragen zum Bearbeitungsstand ab. Die Kommune wird nach Erhalt des geänderten Grundsteuermessbescheids einen korrigierten Grundsteuerbescheid erlassen, sodass Ihnen zu Unrecht gezahlte Grundsteuer entsprechend erlassen wird und vom neuen Eigentümer nacherhoben wird.

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