Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Wo und wie kann die Feststellungserklärung erstellt werden?

Die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts auf den 1. Januar 2022 (sog. Feststellungserklärung) ist ab Juli 2022 mit den dafür vorgesehenen kostenlosen elektronischen Vordrucken (z. B. über www.elster.de – hier unter „Formulare & Leistungen) möglich. Hierfür benötigen Sie ein Benutzerkonto. Sollten Sie bereits ein Benutzerkonto haben, welches Sie z. B. für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen, können Sie dieses auch für die Grundsteuer verwenden. Sofern Sie noch kein entsprechendes Benutzerkonto besitzen, können Sie dieses unter www.elster.de erstellen.

Die Feststellungserklärung kann auch über den ELSTER-Zugang von nahen Angehörigen abgegeben werden!

Eine elektronische Abgabe kann auch über andere Software-Anbieter erfolgen. Neben ELSTER kann z.B. eine kostenlose Erklärungsabgabe für Grundstücke im Saarland auch über die Online-Web-Anwendung „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ erfolgen

Dieser kostenlose Online-Service ist auf Standardfälle von Privatpersonen zugeschnitten:
- Ein- oder Zweifamilienhaus
- Eigentumswohnung
- Unbebautes Grundstück

Prüfen Sie unter "Grundsteuererklärung starten" , ob dieser Service Ihren Fall abdeckt. Sie können ihn auch nutzen, wenn Sie bereits ein ELSTER-Konto haben.

Weitere Hinweise zur Anwendung und Anmeldung können Sie der Homepage des Bundesministeriums der Finanzen entnehmen: www.grundsteuererklärung-für-privateigentum.de
Im Hilfebereich finden Sie auch Antworten auf häufig gestellten Fragen.

Bei technischen oder fachlichen Fragen zur Anwendung „Grundsteuererklärung für Privateigentum“ wenden Sie sich bitte direkt an den Hersteller über die folgende E-Mail- Adresse:
kontakt@grundsteuererklaerung-fuer-privateigentum.de

Abgabe in Papierform nur in Ausnahmefällen!
Grundsätzlich besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Feststellungs-erklärung. Die elektronische Abgabe liegt dabei nicht nur im Interesse der Steuerverwaltung, sondern auch im Interesse der Steuerpflichtigen. Bei allen Schwierigkeiten, die bei der elektronischen Abgabe auftreten, führen die Programme durch die Formulare und vermeiden etliche Fehler, die bei Erklärungen auf den Papiervordrucken auftreten können. Fehlerhafte Erklärungen lösen im Nachgang weiteren Klärungsbedarf bei den Steuerpflichtigen aus, den es im beiderseitigen Interesse möglichst zu vermeiden gilt. Ausnahmsweise können jedoch Papiervordrucke in sog. „Härtefällen“ verwendet werden. Ob ein „Härtefall“ vorliegt, entscheidet das jeweilige Finanzamt.

Von einem „Härtefall“ ist auszugehen, wenn die elektronische Übermittlung für den oder die Steuerpflichtige/n wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der bzw. die Steuerpflichtige nicht über die erforderliche technische Ausstattung verfügt, die Schaffung der technischen Möglichkeiten für eine Datenübertragung nur mit einem erheblichen finanziellen Aufwand möglich wäre oder der bzw. die Steuerpflichtige nach seinen individuellen Kenntnissen und Fähigkeiten nicht oder nur eingeschränkt in der Lage ist, die Möglichkeiten der Datenfernübertragung zu nutzen.

In diesen Fällen gibt es zwei Möglichkeiten:
1.) Sie können die als PDF-Dateien auf unserer Homepage veröffentlichten Vordrucke zur „Erklärung der Feststellung des Grundsteuerwerts“ am PC oder Laptop ausfüllen, anschließend aus-drucken, unterschreiben und in Papier dem zuständigen Finanzamt zusenden. Bitte drucken Sie die Formulare im Originalformat aus.

2.) Alternativ dazu besteht seit Juli 2022 die Möglichkeit auf Anfrage Papiervordrucke in den Service-Centern der Finanzämter zu erhalten. Die Service-Center der Finanzämter können diesbezüglich seit Juli 2022 zu den Öffnungszeiten ohne eine vorherige Terminvereinbarung aufgesucht werden.

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