Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Ich habe ein unbebautes Grundstück. In welchen Fällen stellt dieses einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft dar?

Nicht jedes Grundstück, das im Sprachgebrauch als „unbebautes Grundstück“ bezeichnet wird, ist auch steuerlich ein solches. Oftmals liegt wegen der Nutzungsmöglichkeiten nach grundsteuerlichen Gesichtspunkten ein „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ vor. Mit diesem Begriff wird das Grundstück nicht dem Grundvermögen, sondern dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zugerechnet. Damit gilt ein anderes Bewertungsverfahren, das den Wertunterschieden von bebaubaren und landwirtschaftlichen Flächen gerecht wird. Bitte füllen Sie für land- und forstwirtschaftlich nutzbare Grundstücke die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes (GW1) sowie das Formular Land- und Forstwirtschaft (GW3) aus. Als Art der wirtschaftlichen Einheit ist auf dem Hauptvordruck „Betrieb der Land- und Forstwirtschaft“ auszuwählen. Dies ist im Regelfall auch steuerlich günstiger als die Bewertung als unbebautes Grundstück im Grundvermögen.

Hinweis:
In dem Informationsschreiben sind land- und forstwirtschaftliche Flächen bereits als solche gekennzeichnet und mit dem Hinweis versehen, dass diese im Rahmen des Hauptvordrucks GW1 und der Anlage Land- und Forstwirtschaft GW3 zu erklären sind. Für diese Grundstücke ist in der Grundsteuererklärung kein Bodenrichtwert anzugeben, sondern die sog. Ertragsmesszahl, die im Informationsschreiben ausgewiesen ist.

--> Bitte beachten Sie die Anleitung zur Erfassung land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke auf unserer Homepage!

Abgrenzung zu unbebauten Grundstücken im Grundvermögen: Ist das Grundstück entweder Bauland, Bauerwartungsland oder Rohbauland, so ist es als unbebautes Grundstück im Grundvermögen zu erklären (Anlage GW1 + GW2). Für diese Grundstücke benötigen Sie den Bodenrichtwert, den Sie entweder auf dem Datenblatt der Finanzverwaltung finden oder im Geoportal des Saarlandes abfragen können: https://geoportal.saarland.de/article/Grundsteuer/

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