Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Warum gibt es im Saarland ein eigenes Grundsteuergesetz? Was bedeutet das für die Erklärungsabgabe?

Der Bundesgesetzgeber hat mit einer Änderung im Grundgesetz im November 2019 den Ländern bei der Grundsteuerreform ein Abweichungsrecht (sog. Länderöffnungsklausel) eingeräumt. Von dieser Möglichkeit hat das Saarland nur an einer Stelle Gebrauch gemacht indem vom Bundesgesetz abweichende Steuermesszahlen festgelegt wurden. Diese wurden im Gesetz zur Einführung einer Landesgrundsteuer (Saarländisches Grundsteuergesetz, GrStG-Saar) vom 15.09.2021 festgelegt. Im Wesentlichen gilt im Saarland wie in weiteren 11 Bundesländern das sogenannte Bundesmodell zur Grundsteuer. Auswirkungen der punktuellen Abweichung im Saarland auf die Erklärungsabgabe ergeben sich dadurch nicht. Es gelten dieselben Erklärungspflichten wie in den Ländern, in denen unverändert die bundesgesetzlichen Bewertungs- und Grundsteuerregeln gelten.

zur Übersicht