Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Was mache ich, wenn ich Eigentümer/in einer Eigentumswohnung bin und mir keine Unterlagen vorliegen?

Als Eigentümer/in einer Eigentumswohnung (Wohnungseigentum) sind Sie zur Abgabe einer Feststellungserklärung für Ihre Wohnung verpflichtet. Angaben zu den anderen Eigentümern und deren Wohnungen sind nicht erforderlich. Sollten Ihnen Unterlagen fehlen, können Sie in der Regel bei der Hausverwaltung nachfragen.

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