Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Was mache ich, wenn ich Miteigentümer/in eines Grundstücks bin und mir keine Unterlagen vorliegen?

Auch als Miteigentümer/in sind Sie zur Abgabe der Feststellungerklärung für das Grundstück verpflichtet. Wenden Sie sich deshalb, soweit Ihnen selbst keine Unterlagen (z.B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug) zur Verfügung stehen, an andere Miteigentümer und sprechen Sie sich ab, wer die Feststellungserklärung für das Miteigentum einreicht. Insgesamt muss nur eine Steuererklärung eingereicht werden. Darin soll ein Empfangsbevollmächtigter angegeben werden, an den künftig die Bescheide und andere Schreiben für die Miteigentümerschaft gesendet werden. Die Miteigentümer sollten sich abstimmen, auch weil in der Erklärung für sämtliche Miteigentümer personenbezogene Daten anzugeben sind.

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