Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Wo finde ich die Ertragsmesszahl für mein Flurstück?

Die Ertragsmesszahl für land- und forstwirtschaftliche Flurstücke wurden im Regelfall mittels Informationsschreiben mitgeteilt. Das Schreiben enthielt als Anlage ein Datenblatt, in welchem auch die jeweilige Ertragsmesszahl aufgeführt wurde. Sollten Sie kein Informationsschreiben erhalten haben oder einzelne Flurstücke auf dem Datenblatt nicht aufgeführt sein, können Sie sich an das für die Bewertung Ihres Grundbesitzes zuständige Finanzamt wenden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Ertragsmesszahl bei der Katasterverwaltung zu erfragen.

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