Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Was gehört zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen?

Zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen gehören Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie einzelne (z.B. verpachtete oder auch ungenutzte) land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen. Diese unterliegen der Grundsteuer A. Im Gegensatz dazu gehören die Wohnteile, die bislang zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zählten, im Zuge der Grundsteuerreform nunmehr zum sog. Grundvermögen und unterliegen somit der Grundsteuer B. Für die Wohnteile der Betriebe wurden separate Aktenzeichen erteilt. Für jedes dieser Aktenzeichen muss eine Feststellungserklärung bestehend aus dem Hauptvordruck GW 1 und der Anlage Grundstück GW 2 abgegeben werden.

zur Übersicht