Wie kommt der Bodenrichtwert zustande? Welcher Bodenrichtwert ist maßgeblich?
Die Ihnen mitgeteilten Bodenrichtwerte wurden von den Gutachterausschüssen unter anderem für Zwecke der Grundsteuer festgestellt. Sie stehen auch auf der Internetseite des Geoportals Saarland in der Anwendung „Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke“ kostenlos zur Verfügung (https://geoportal.saarland.de/Grundsteuer/ ). Die ermittelten Bodenrichtwerte sind unverändert in die Erklärung zu übernehmen. Individuelle Grundstückmerkmale wie z.B. Hanglage oder Bergbauschäden können nicht über Wertabschläge berücksichtigt werden. Ausnahmen davon gelten nur, wenn sich Ihr Grundstück in einem zum Bodenrichtwertgrundstück abweichenden Entwicklungszustand (Bauerwartungsland oder Rohbauland) befindet. Dies können Sie in der Anlage GW 2 angeben. Befindet sich Ihr Grundstück in mehr als einer Bodenrichtwertzone, ist für die jeweilige Teilfläche der mitgeteilte entsprechende Bodenrichtwert zu übernehmen.