Thema: Steuern und Finanzämter
| Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft

Was gilt für ausländische Eigentümerinnen und Eigentümer?

Auch Personen mit Wohnsitz im Ausland können Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft im Saarland sein, für die dann eine Grundsteuererklärung abzugeben ist. Eine Abgabe der Grundsteuererklärung für diese Personen ist grundsätzlich auch elektronisch über ELSTER möglich.

Sofern in Deutschland nicht meldepflichtige Personen nicht bereits eine inländische Steueridentifikationsnummer oder Steuernummer besitzen, muss folgender Weg beschritten werden: Sie müssen zunächst beim Finanzamt Neubrandenburg eine Steuernummer für ELSTER beantragen und können sich dann mit dieser Steuernummer als „Organisation“ unter www.elster.de registrieren. Hingewiesen sei hierbei darauf, dass sich das Finanzamt Neubrandenburg im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern befindet. Daher ist bei der Registrierung in Mein ELSTER als Land „Mecklenburg-Vorpommern“ auszuwählen. Mit dem - durch die erhaltene Steuernummer erzeugten - ELSTER-Zertifikat kann dann die Grundsteuererklärung elektronisch abgegeben werden. Unter www.elster.de sind über die Suche z. B. mit dem Suchbegriff „Ordnungsbegriff beantragen“ weitere Einzelheiten und der Antrag für das Finanzamt Neubrandenburg zu finden. Das Finanzamt Neubrandenburg ist lediglich für die Registrierung ausländischer Datenübermittler zuständig, soweit die ausländische Person kein anderes deutsches Ordnungskriterium besitzt.

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