70 Jahre Verfassung des Saarlandes
Das Bestehen der Verfassung des Saarlandes feierte im Jahr 2017 sein 70-jähriges Jubiläum. Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden auf dieser Seite Informationen über die Entstehung der saarländischen Verfassung und den beteiligten Organen.
Gemeinsames Grußwort des Ministers und des Staatssekretärs der Justiz
Die Verfassung eines Landes legt nicht nur die Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Staat und Gesellschaft. Sie gibt die Werte wieder, denen sich eine Gesellschaft verschrieben hat, sie spiegelt die Vergangenheit eines Landes und ihre Geschichte gibt - entlang ihrer Änderungen, aber auch ihrer Konstanten Einblicke in dessen politische Entwicklung. Die Verfassung des Saarlandes tut dies in einer ganz besonderen Weise. Daher feiern wir Saarländer in diesem Jahr den 70. Jahrestag ihres Inkrafttretens.
Am 17. Dezember 2017 blicken wir auf 70 Jahre seit dem Inkrafttreten unserer Verfassung zurück. Die Verfassung des Saarlandes, das mit seinem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland, der kleinen Wiedervereinigung im Jahr 1957, das „erste neue Bundesland" geworden ist und damit zugleich seinen ersten Schritt auf dem Weg zu der im Jahre 1990 vollendeten Einheit Deutschlands zurückgelegt hat, ist ein Stück europäischer Verfassungsgeschichte.
Dabei vollziehen die Änderungen der Verfassung des Saarlandes, ihre Entstehungsgeschichte und ihre Entwicklung bis zum heutigen Tage die politische Geschichte unseres Landes nicht bloß nach. Ein Blick in die vergangenen 70 Jahre zeigt, dass die Verfassung die politische Entwicklung unseres Landes hm zu einer europäischen Kernregion bis heute prägt, diese besondere Ausrichtung nicht nur dokumentiert, sondern sie entscheidend gestaltet hat.
Dabei war diese Entwicklung unserer Verfassung nicht in die Wiege gelegt. Zwei Jahre nach dem Ende der vollständigen militärischen und moralischen Niederlage Deutschlands war ihre Entstehung als französische Protektoratsverfassung nicht lediglich Ausdruck des freien politischen Willens der Bevölkerung an der Saar, sondern abhängig vom Placet Frankreichs. Die Rolle des französischen Staats bei der Verfassungsgebung im Jahr 1947 wird in den Bildern der Arbeit des Verfassungsausschusses besonders deutlich. Das Saarland war 1947 immer noch der alte Zankapfel zwischen Deutschen und Franzosen. Dass durch das Werk visionärer Europäer unser Land diese Feindschaft überwinden konnte, konnten die Mitglieder der Verfassungsgebenden Versammlung 1947 noch nicht wissen. Es war vielmehr ein kühner Traum - eine politische Vision -, der sich in ihren Debatten noch heute nachlesen lässt.
Anlässlich des 70. Jahrestags unserer Verfassung würdigen wir aber nicht nur die Arbeit der Verfassungskommission im Jahre 1947. Seitdem hat die saarländische Verfassung über 20 Änderungen erfahren. Ihre Bedeutung und Relevanz zeigt sich auch darin, dass sie gerade nicht statisch war, sondern sich stets auch und gerade in den staatsorganisationsrechtlichen Aussagen weiterentwickelt hat. Dass solche Änderungen notwendig waren, kann exemplarisch an Artikel 66 SVerf gezeigt werden. Die Erfahrungen des „unechten Patts" nach der Landtagswahl im Jahre 1975 veranlassten den Verfassungsgeber dazu, die Anzahl der Abgeordneten des saarländischen Landtages von 50 auf 51 zu erhöhen. Aufgrund dieser Änderung konnte im Jahr 1999 trotz des knappen Wahlausgangs eine erneute Pattsituation verhindert werden. Die Änderung hatte den Praxistest bestanden.
Die Bedeutung des Verfassungsrechts und des diese prägenden Bundes- und Unionsrechts für das tägliche Leben der Saarländerinnen und Saarländer ist keine geringe. Daher wollen wir die Relevanz der in der Verfassung und in den sie prägenden Normen niedergelegten Grundwerte für unser tägliches Zusammenleben in zunehmend europakritischen Zeiten wieder stärker in das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger rücken.
Saarbrücken, im November 2017
Stephan Toscani | Roland Theis |
Minister der Justiz | Staatssekretär der Justiz |
Die Verfassung des Saarlandes
Die Verfassung des Saarlandes wurde am 15. Dezember 1947 von der Gesetzgebenden Versammlung des Saarlandes verabschiedet.
Dieses historische Dokument können Sie hier als pdf-Datei anschauen. Einen Kommentar zur saarländischen Verfassung ist auf den Seiten des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes online verfügbar.
Die Entstehung der Verfassung des Saarlandes
Nachdem der Zweite Weltkrieg im Mai 1945 beendet war, wurde Deutschland von den Alliierten in der Berliner Erklärung in vier Besatzungszonen aufgeteilt. Die USA, Großbritannien, die Sowjetunion sowie Frankreich erhielten verschiedenen Zonen. Zu den Zonen der Franzosen gehörte das Saargebiet.
Anstelle des „Regierungspräsidiums Saar“, wurde ab 8. Oktober 1946 eine „Vorläufige Verwaltungskommission“ für das Saarland von dem Zonenbefehlshaber Militärgouverneur Gilbert Grandval eingesetzt. Diese aus sieben Mitgliedern der verschiedenen Parteien bestehende Kommission wurde von dem Direktor der Justiz Erwin Müller geführt. Im Februar 1947 erhielt Müller von Grandval im Auftrag des französischen Außenministers Bidault den Auftrag eine Verfassungskommission einzusetzen, die einen Entwurf für die „erste Verfassung des Saarlandes“ erstellen sollte. Am 23. Mai 1947 wurde eine Kommission ernannt, die aus 20 Mitgliedern aller Parteien bestand. Den Vorsitz über die Kommission erhielt Johannes Hoffmann (CVP), der Posten des Vizepräsidenten wurde Richard Kirn (SPS). Bis zum 15. September 1947 sollte der Entwurf gefertigt sein. Grundlage für diesen sollte ein Entwurf sein, der auf den bisher erlassenen Verfassungen deutscher Länder basierte. Da Frankreich aufgrund der vorkommenden Montanindustrie auch wirtschaftliche Interessen verfolgte, wurde von Frankreich ein Memorandum vorgelegt, das in der Verfassung berücksichtigt werden sollte. In diesem war der wirtschaftliche und währungspolitische Anschluss an Frankreich vorgesehen.
Der Verfassungsentwurf sollte nicht in einem Volksentscheid entschieden werden, sondern durch eine Versammlung (Gesetzgebende Versammlung/Verfassungsgebende Versammlung), die zuvor in geheimer und allgemeiner Wahl ermittelt werden sollte. Die Wahl zur „Verfassungsgeben Versammlung“ fand am 5. Oktober 1947 statt. Das Wahlrecht stand nur Personen zu, die vormals nicht Mitglied der NSDAP oder anderer NS-Organisationen waren.
Es fand keine Veröffentlichung des „Verfassungsentwurfs“ statt, da die französische Militärregierung dies untersagte. In Versammlungen und Pressemitteilungen wurden die Punkte der Verfassung den Bürgern übermittelt. Die direkte Abstimmung über die Verfassung fand nicht statt. Die Bürgerinnen und Bürger wählten ausschließlich Parteien.
Am 14. Oktober 1947 trat die „Verfassungsgebend Versammlung“ zusammen. Da der von der Versammlung eingesetzte Verfassungsausschuss Beratungen vornahm, wurde die endgültige Fassung am 6. November dem Plenum vorgelegt.
Die Verfassung wurde am 8. November 1947 durch die „Verfassungsgebende Versammlung“ verabschiedet. Die Veröffentlichung im Amtsblatt fand am 17. Dezember 1947 statt und die Verfassung trat damit in Kraft.
Warum 70 Jahre Landesverfassung, aber 60 Jahre Saarland?
Das Saarland feierte im Januar 2017 sein 60. Jubiläum der Zugehörigkeit zur Bundesrepublik.
Die Verfassung des Saarlandes, das mit seinem Beitritt zur Bundesrepublik Deutschland, der kleinen Wiedervereinigung im Jahr 1957, das „erste neue Bundesland" geworden ist und damit zugleich seinen ersten Schritt auf dem Weg zu der im Jahre 1990 vollendeten Einheit Deutschlands zurückgelegt hat, ist ein Stück europäischer Verfassungsgeschichte.
Dabei vollziehen die Änderungen der Verfassung des Saarlandes, ihre Entstehungsgeschichte und ihre Entwicklung bis zum heutigen Tage die politische Geschichte unseres Landes nicht bloß nach. Ein Blick in die vergangenen 70 Jahre zeigt, dass die Verfassung die politische Entwicklung unseres Landes zu einer europäischen Kernregion bis heute prägt, diese besondere Ausrichtung nicht nur dokumentiert, sondern sie entscheidend gestaltet hat.
Dabei war diese Entwicklung unserer Verfassung nicht in die Wiege gelegt. Zwei Jahre nach dem Ende der vollständigen militärischen und moralischen Niederlage Deutschlands war ihre Entstehung als französische Protektoratsverfassung nicht lediglich Ausdruck des freien politischen Willens der Bevölkerung an der Saar, sondern abhängig vom Placet Frankreichs. Die Rolle des französischen Staats bei der Verfassungsgebung im Jahr 1947 wird in den Bildern der Arbeit des Verfassungsausschusses besonders deutlich. Das Saarland war 1947 immer noch der alte Zankapfel zwischen Deutschen und Franzosen. Dass durch das Werk visionärer Europäer unser Land diese Feindschaft überwinden konnte, konnten die Mitglieder der Verfassungsgebenden Versammlung 1947 noch nicht wissen. Es war vielmehr ein kühner Traum - eine politische Vision -, der sich in ihren Debatten noch heute nachlesen lässt.
Die wohl bedeutsamste historische Entwicklung im Saarland vollzog sich am 23. Oktober 1955, als die Saarländer sich in einer Volksabstimmung für den Beitritt zur jungen Bundesrepublik aussprachen. Die hierzu notwendige Verfassungsrevision erfolgte am 20. Dezember 1956. Zum einen wurde hierbei die Ausrichtung des Saarlandes an Frankreich aus dem Verfassungstext gestrichen; zum anderen erfolgte die Hinwendung zum parlamentarischen Regierungssystem der Bundesrepublik Deutschland, um dem Homogenitätsgebot aus Artikel 28 GG Rechnung zu tragen. Das Saarland wurde von einem autonomen, demokratischen und sozial geordneten Land, das wirtschaftlich an Frankreich angeschlossen war (vgl. Artikel SVerf 60 a.F.) zu einer freiheitlichen Demokratie und zu einem sozialen Rechtsstaat in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Artikel 60 SVerf Abs. l n.F.). Der offizielle Beitritt zur Bundesrepublik erfolgte dann am 01. Januar 1957. Die im Kontext der Angliederung an die Bundesrepublik zunächst diskutierte geplante Erarbeitung eines neuen Verfassungsentwurfs wurde vom Landtag in den Folgejahren nicht weiterverfolgt. Daraus wird deutlich, dass die Landesverfassung trotz ihrer besonderen Entstehungsgeschichte von einem breiten politischen Konsens getragen wurde und noch immer wird.
Verfassungsorgane des Saarlandes
Historische Verfassungsorgane
Verwaltungskommission
Im Amtsblatt der Verwaltungskommission Nr. 49, ausgegeben am 21. Oktober 1946 wurde von Herrn Commandant en Chef Francais en Allemagne verordnet, dass eine einstweilige Verwaltungskommission für die Saar eingesetzt wird. Weiterhin verfügte er die Ernennung der Direktoren, Mitglieder und des Generalsekretärs dieser Kommission.
Der Vorsitzende der Verwaltungskommission war der Direktor der Justiz, Erwin Müller.
Die Verwaltung der Saar wurde durch eine aus sieben Mitgliedern bestehende Kommission übernommen. Zu den Geschäften gehörten die Direktionen der Justiz, des Inneren, der Finanzen, der Wirtschaft - Öffentlichen Arbeiten - Wiederaufbau Landwirtschaft - Ernährung - Arbeit - Sozialversicherung - Soziale Fürsorge - Unterricht und Kultus - Jugend und Sport.
Zu den Direktoren und Mitgliedern der einstweiligen Verwaltungskommission wurden ernannt:
- Herr Erwin Müller, Direktor der Justiz,
- Herr Georg Schulte, Direktor des Inneren,
- Herr Christian Grommes, Direktor der Finanzen,
- Herr Heinrich Danzerbrink, Direktor der Wirtschaft,
- Herr Robert Neufang, Direktor der Landwirtschaft und Ernährung
- Herr Richard Kirn, Direktor der Arbeit,
- Herr Emil Straus, Direktor der Erziehung.
Der Posten des Generalsekretärs wurde an Herrn Karl Kuchenbecker übertragen.
Verfassungskommission
Nach einem Austausch mit den politischen Parteien hat die Verwaltungskommission am 23. Mai 1947 in ihrer Sitzung die Bildung einer Kommission (Verfassungskommission) beschlossen. Die Aufgabe dieser Kommission bestand darin, einen Verfassungsvorschlag für das Saarland auszuarbeiten.
Der Außenminister Frankreichs Bidault wies den Militärgouverneur Grandval an der saarländischen Verwaltungskommission den Auftrag zu erteilen eine Verfassungskommission einzusetzen, die den Auftrag hatte, einen Entwurf für eine erste saarländische Verfassung zu erstellen.
Gesetzgebende Versammlung
Am 29. August 1947 wurde von der Verwaltungskommission des Saarlandes die Verordnung über die Wahl der Mitglieder der Gesetzgebenden Versammlung des Saarlandes erlassen.
Die Wahlen zur Bildung der Gesetzgebenden Versammlung wurden von der Verwaltungskommission des Saarlandes auf Sonntag den 5. Oktober 1947 festgesetzt. Die Wahl erfolgte durch Listenwahl nach dem Grundsatz der Verhältniswahl.
Aktuelle Verfassungsorgane
Regierung des Saarlandes
Die Regierung des Saarlandes besteht gemäß Artikel 86 SVerf aus dem Ministerpräsidenten, den Ministern und Staatssekretären als weiteren Mitgliedern.
Landtag des Saarlandes
Der Landtag des Saarlandes ist nach Artikel 65 SVerf die gewählte Vertretung des Volkes. Er ist das gesetzgebende Organ und hat als weitere Aufgabe die Kontrolle der Landesregierung.
Verfassungsgerichtshof des Saarlandes
Die Zusammensetzung und die Aufgaben des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes sind im dritten Kapitel der saarländischen Verfassung geregelt. Nach Artikel 96 SVerf besteht der Verfassungsgerichtshof aus acht Mitgliedern und hat den Sitz in Saarbrücken. Die Mitglieder und Vertreter des Verfassungsgerichtshofs werden mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt.
Literatur zur Verfassung des Saarlandes
Zur saarländischen Verfassung liegen wissenschaftliche Publikationen vor. Hier finden Sie eine kleine Auswahl:
- Wendt, Rudolph/Rixecker, Roland (Hrsg.): Verfassung des Saarlandes. Kommentar. Saarbrücken: Alma Mater, 2009. (online)
- Krause, Peter: Die Verfassungsentwicklung im Saarland seit 1980. In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, 2003, S. 403 – 457.
- Brosig, Rudolph: Die Verfassung des Saarlandes – Entstehung und Entwicklung. Köln, Berlin, Bonn, München: Heymanns, 2001 (= Annales Universitates Saraviensis, Bd. 131).
- Sander, Michael: Die Entstehung der Verfassung des Saarlandes. In: Herold, Albrecht (Hrsg.): 40 Jahre Landtag des Saarlandes. Saarbrücken, 1987. S. 9 – 40.
- Krause, Peter: Verfassungsentwicklung im Saarland 1958–1979. In: Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, 1980, S. 396 – 466.
- Thieme, Werner: Die Entwicklung des Verfassungsrechts im Saarland von 1945 bis 1958, Jahrbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart, 1960, S. 423 – 473.
- Schranil, Rudolf: Verfassung des Saarlandes, Saarbrücken, 1952 (= Das Recht des Saarlandes). (online)