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Übersicht über die außergerichtlichen Streitschlichtungsangebote im Saarland im Bereich des Zivilrechts

Schiedsmänner und –Frauen der Gemeinden gemäß § 1 Saarländische Schiedsordnung

  • Der/die jeweils örtlich zuständige Schiedsmann/Schiedsfrau kann über die Internetseite des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, Landesvereinigung Saarland, http://www.bds-saarland.de/ abgefragt werden.
  • Sachliche Zuständigkeit, Verfahren und Kosten ergeben sich aus der Saarländischen Schiedsordnung (SSchO) (abrufbar unter: SSchO)
  • Eine Informationsbroschüre für den Bürger zum saarländischen Landesschlichtungsgesetz, in der die Grundzüge der obligatorischen Streitschlichtung erläutert werden, können Sie auf der folgenden Seite als PDF-Datei herunterladen oder als gedruckte Fassung bestellen: Schlichten statt Richten

Im Saarland anerkannte Gütestellen nach § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO

Schieds- und Schlichtungsstelle des Arbeitgeberverbandes des saarländischen Handwerks e. V. (AGVH)

  • Grülingsstraße 115, 66113 Saarbrücken, Telefon: 0681-948610, Telefax: 0681- 9486119, Email: agvh@agvh.de ; Internet: agvh.de
  • Zuständig für Streitigkeiten, die sich aus Werkverträgen eines Kunden mit einem Handwerker, der Mitglied des Arbeitsgeberverbandes des saarländischen Handwerks e.V. oder einer Innung, die ihrerseits Mitglied des Verbandes ist, ergeben.
  • Verfahren: mit Zustimmung beider Beteiligter kann wahlweise ein Schlichtungsverfahren, das mit einem Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle endet, oder ein Schiedsverfahren, das mit einem bindenden Schiedsurteil beendet werden kann, durchgeführt werden kann, durchgeführt werden.
  • Kosten der Schieds- oder Schlichtungsstelle werden nach der zugrundeliegenden Schiedsordnung erhoben.

 

Schieds- und Schlichtungsstelle des Arbeitgeberverbandes der Bauwirtschaft des Saarlandes (AGV Bau Saar)

  • Kohlweg 18, 66123 Saarbrücken, Telefon: 0681-389250, Telefax: 0681- 3892520, Email: weyers@bau-saar.de , Internet: www.bau-saar.de
  • Zuständig für Streitigkeiten über Werkverträge zwischen privaten oder öffentlichen Auftraggebern und Auftragnehmern, die Mitglied der AGV Bau Saar sind.
  • Verfahren: auf Vereinbarung der Parteien Schiedsverfahren (das mit verbindlichem Schiedsurteil endet) oder Schlichtungsverfahren (das auf den Abschluss einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien gerichtet ist). Die Ausgestaltung des Verfahrens erfolgt in Anlehnung an die Vorschriften der ZPO.
  • Kosten werden gestaffelt nach Streitwert erhoben, der entsprechend ZPO und GVG bestimmt wird.

 

Schlichtungs- und Schiedsgerichtshof Deutscher Notare (SGH) in Berlin

  • Deutscher Notarverein, Kronenstraße 73/74, 10117 Berlin
  • Zuständig für alle schiedsfähigen Rechtsstreitigkeiten. Auch gestaltende Entscheidungen und einstweilige Maßnahmen sind zulässig. Ausgeschlossen sind Ansprüche gegen einen Notar im Zusammenhang mit dessen Amtstätigkeit, ebenso Ansprüche gegen Vertreter oder Bedienstete des Notars.
  • Verfahren: nähere Einzelheiten unter https://sgh.dnotv.de/
  • Kosten: Der SGH erhebt Kosten nach Maßgabe einer vom Sekretariat des SGH aufgestellten Kostenordnung (https://sgh.dnotv.de/der-sgh/statut-und-kostenordnung/)

 

Sonstige Gütestellen

Schlichtungseinrichtungen der Handwerksorganisationen

Schiedsstelle für das Kraftfahrzeughandwerk und den Gebrauchtwagenhandel im Saarland

  • Untertürkheimer Str. 2, 66117 Saarbrücken, Telefon: 0681-95404-0, Telefax: 0681-95404-99, Internet: https://www.kfz-saar.de/verband/schiedsstelle.html und https://www.kfz-schiedsstellen.de/
  • Zuständig für Streitigkeiten zwischen den saarländischen Betrieben des Kraftfahrzeuggewerbes, die Mitglieder des saarländischen Kfz-Verbandes sind, und ihren Kunden. Alle weiteren Informationen, nebst der erforderlichen Antragsformulare sind frei über die oben genannten Internetseiten zu erreichen.Verfahren: die Stelle wird auf Anrufung durch die Partei tätig, nach Verfahrensabschluss ergeht ein Schlichtungsspruch, an die Kfz-Betriebe, die dem Verband angehören, nach der Satzung des Verbandes gebunden sind.
  • Kosten der Schlichtungsstelle: keine

 

Schlichtungseinrichtungen der Industrie- und Handelskammer

Schlichtungsstelle zur Beilegung von Streitigkeiten aus Bergschadensersatzansprüchen im Steinkohlerevier an der Saar

  • Trägerschaft: Deutsche Steinkohle AG sowie der Landesverband der Bergbaubetroffenen, Geschäftsführung durch die IHK des Saarlandes, Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Ansprechpartnerin: Lisa Mittermaier, Telefon: 0681-9520-602, Telefax: 0681-9520-690; Internet: saarland.ihk.de
  • Zuständig für Streitigkeiten, die sich aufgrund der Einwirkung des Steinkohlebergbaus auf Haus- und Grundeigentum ergeben.
  • Verfahren: Verfahrensvoraussetzung ist ein vergeblicher Versuch des Betroffenen, mit der Abteilung für Markscheidewesen und Bergschäden der DSK eine einvernehmliche Entschädigungsregelung herbeizuführen. Anrufung der Schlichtungsstelle durch schriftlichen Schlichtungsantrag durch den Bergbaugeschädigten, die Schlichtungsstelle unterbreitet ein Einigungsangebot
  • Kosten der Schlichtungsstelle: keine

 

Einigungsstelle bei der IHK Saarland zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten aufgrund des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb

  • Eingerichtet auf der Grundlage der Verordnung über die Einigungsstelle bei der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes zur Beilegung von bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten auf Grund des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (EinigungsVO), Amtsblatt des Saarlandes v. 11.2.1988, S. 89 ff.
  • Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Ansprechpartnerin: Lisa Mittermaier, Telefon: 0681-9520-602, Telefax: 0681-9520-690
  • Zuständig für Beschwerden Dritter (z.B. Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs oder Verbraucherzentrale) gegen Gewerbetreibende, die ihren Sitz im Saarland haben.
  • Verfahren: Durchführung des Verfahrens nur mit Zustimmung des Gewerbetreibenden, Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle
  • Kosten der Schlichtungsstelle: keine

 

Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden bei der IHK des Saarlandes

  • Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Ansprechpartnerin: Lisa Mittermaier, Telefon: 0681-9520-602, Telefax: 0681-9520-690
  • Zuständig für Beschwerden von Verbrauchern gegen ein Mitglied der IHK aus Kauf oder gewerblicher Dienstleistung.
  • Verfahren: Durchführung des Verfahrens nur mit Zustimmung des IHK-Verfahren, Einigungsvorschlag der Schlichtungsstelle
  • Kosten der Schlichtungsstelle: keine

 

Ständiges Schiedsgericht der IHK

  • Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Ansprechpartnerin: Kim Pleines. Telefon: 0681-9520-600, Telefax: 0681-9520-690
  • Zuständig für Streitigkeiten unter Gewerbetreibenden, sofern eine Seite Mitglied bei der IHK ist.
  • Verfahren: mit Zustimmung beider Seiten Durchführung eines Schiedsverfahrens, an dessen Ende ein verbindliches Schiedsurteil steht
  • Kosten des Schiedsgerichts: gestaffelt nach Streitwert, der sich nach der ZPO und dem GKG errechnet

Schlichtungsausschuss zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis bei der IHK des Saarlandes

  • Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Ansprechpartnerin: Annette Baumstümmler, Telefon: 0681-9520-730, Telefax: 0681-9520-9730
  • Zuständig gemäß Bezeichnung für alle Berufsausbildungsverhältnisse im Kammerbezirk auf Grundlage von § 111 I ArbGG.
  • Verfahren: grundsätzlich mündliche Verhandlung; Durchführung des Verfahrens ist Voraussetzung für eine Klage vor dem Arbeitsgericht.
  • Kosten der Schlichtungsstelle: keine

 

Schlichtungsstellen der Kammern der freien Berufe

Schlichtungsstelle für mögliche ärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer des Saarlandes

  • Faktoreistr. 4, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681-4003-277 oder 0681-4003600
  • Mögliche ärztliche Behandlungsfehler werden seit dem 1. Januar 2014 durch die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern außergerichtlich und kostenfrei geprüft. Diese Stelle ist jedoch bereits aufgelöst und es werden keine neuen Anträge mehr angenommen.
  • Zur Zeit werden Anträge von der Ärztekammer des Saarlandes an die Ärztekammer Rheinland-Pfalz weitergeleitet, wo sie im Wege der Amtshilfe bearbeitet werden
  • Momentan stehen die Ärztekammer des Saarlandes und die Ärztekammer Rheinland-Pfalz in Verhandlungen zur Etablierung einer gemeinsamen Schlichtungsstelle.

 

Schlichtungsstelle für zahnärztliche Behandlungsfehler bei der Ärztekammer des Saarlandes, Abteilung Zahnärzte

  • Puccinistr. 2, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-586080, Telefax: 0681- 5846153
  • Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei behaupteten Behandlungsfehlern und bei Streitigkeiten über Honorarfragen den Sachverhalt objektiv festzustellen, und davon ausgehend, zwischen dem Patienten und dem Zahnarzt/ der Zahnärztin vermittelnd tätig zu werden.
  • Verfahren: Anrufung durch Patienten oder Zahnarzt; die Schlichtungsstelle wird nur mit Zustimmung beider Seiten tätig; nach Anhörung beider Seiten und ggf. weiterer Untersuchungen bietet die Schlichtungsstelle eine Schlichtungsvereinbarung an oder spricht eine Empfehlung aus.
  • Kosten der Schlichtungsstelle: keine

 

Ausschuss für Berufs- und Standesrecht bei der Tierärztekammer des Saarlandes

  • Henri-Dunant-Weg 7, 66564 Ottweiler, Telefon: 06824-700118; Fax: 06824- 6640, Email: tieraerztekammer@t-online.de
  • Zuständig für Beschwerden, die Streitigkeiten bezüglich der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern und Dritten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 SHKG betreffen.
  • Das Verfahren endet mit einer Handlungsempfehlung gerichtet an den Vorstand der Tierärztekammer.
  • Verfahren: es genügt ein formloser schriftlicher Antrag an die Tierärztekammer des Saarlandes.
  • Verfahrenskosten: keine

Schlichtungs- und Schiedsausschuss bei der Apothekerkammer des Saarlandes

  • Zähringer Straße 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-58406-0, Telefax: 0681-58406-20, Email: geschäftsstelle@apothekerkammer-saar.de
  • Zuständig für die Vermittlung bei den die Berufsausübung betreffenden Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern und Dritten gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 7 SHKG.
  • Verfahren: es genügt ein formloser Antrag. Vor Anrufung des Schlichtungs- und Schiedsausschusses ist in einem Vorverfahren die vergleichsweise Beilegung der Streitigkeiten durch den Kammerpräsidenten zu versuchen. Das Schlichtungs- und Schiedsverfahren ist allerdings nur durchzuführen, wenn
    • die Streitigkeiten im Vorverfahren nicht beigelegt werden konnten,
    • einer der Beteiligten den Beilegungsversuch des Präsidenten von vorneherein ablehnt und schriftlich die Durchführung des Verfahrens beantragt,
    • ein schriftlicher Schiedsvertrag geschlossen ist und eine Partei die Durchführung des Verfahrens beantragt.
  • Verfahrenskosten: über die Kosten des Verfahrens entscheidet der Schlichtungs- und Schiedsausschuss nach billigem Ermessen.

 

Schlichtungsausschuss bei der Kammer der beratenden Ingenieure des Saarlandes

  • Franz-Josef-Röder-Straße 9, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681-585313, Telefax: 0681-585390, Email: info@ingenieurkammer-saarland.de
  • Zuständig für Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern oder einem Kammermitglied und einem Dritten, bei Beteiligung eines Dritten nur mir dessen Zustimmung.
  • Verfahren: grundsätzlich mündliche Verhandlung, ggf. Beweisaufnahme, zur Vorbereitung eines Vergleichsvorschlags des Schlichtungsausschusses.
  • Kosten der Schlichtungsstelle: ab 300,- €, gestaffelt ab Streitwert

 

Schieds- und Schlichtungsstelle in Rechtsanwaltsgebührenangelegenheiten bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

  • Am Schlossberg 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681- 588280, Telefax: 0681- 581047, Internetadresse: rak-saar.de
  • Zuständig für Streitigkeiten in Gebührenangelegenheiten zwischen Mitgliedern der Kammern und ihren Auftraggebern und zwischen Mitgliedern der Kammer und Dritten.
  • Verfahren richtet sich nach der Schlichtungs- und Schiedsgerichtsordnung der Kammer (als PDF - Datei abrufbar unterhttps://www.rak-saar.de/fileadmin/FC/Verordnungen/Schlichtungs-_und_Schiedsgerichtsordnung_2008.pdf ), im Übrigen nach den Vorschriften des 10. Buches der ZPO.
  • Kosten: für das Schlichtungsverfahren wird eine Gebühr von 30,- € erhoben, für das schiedsrichterliche Verfahren wird eine Gebühr von 2,0 nach Maßgabe des § 3 Abs. 1 GKG erhoben. Kommt es zu einer gütlichen Beilegung der Streitigkeit oder endet das Verfahren gemäß § 4 Abs. 7, ermäßigt sich die Gebühr auf 1,3.

 

Schlichtungsstelle in Streitigkeiten im Rahmen der Ausbildung zur Rechtsanwaltsfachangestellten bei der Rechtsanwaltskammer des Saarlandes

  • Am Schlossberg 5, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681- 588280, Telefax: 0681- 581047, Internetadresse: rak-saar.de
  • Zuständig zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis innerhalb des Kammerbezirks.
  • Das Verfahren richtet sich nach der Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses, nähere Informationen hierzu sind unmittelbar bei der Rechtsanwaltskammer zu erfahren.
  • Kosten: Verfahren ist gebührenfrei; jeder Beteiligte trägt die ihm durch das Verfahren entstandenen Kosten selbst.

 

Schlichtungs- und Vermittlungsverfahren durch die Kammergeschäftsführung bei der Steuerberaterkammer des Saarlandes

  • Nell-Breuning-Allee 6, 66115 Saarbrücken, Telefon: 068166832 - 0, Telefax: 0681 66832 - 32, Internetadresse: http://www.stbk-saarland.de
  • Zuständig gemäß § 76 Abs. 2 StBerG für die Schlichtung von Streitigkeiten zwischen Mitgliedern untereinander sowie zwischen Mitgliedern und ihren Auftraggebern.
  • Verfahren: in der Regel wird der Sachverhalt zur juristischen Würdigung durch die Kammergeschäftsführung in einem schriftlichen Verfahren aufbereitet. Anschließend wird eine mündliche Vermittlungsverhandlung durchgeführt, die vom Präsidenten der Kammer geleitet wird und in deren Verlauf regelmäßig ein Vermittlungsvorschlag des Kammerpräsidenten ausgesprochen wird.
  • Das Verfahren zwischen Kammermitglied und seinem Mandanten wird ausschließlich schriftlich geführt.
  • Kosten: für Vermittlungen bei Streitigkeiten zwischen Kammermitgliedern erhebt die Kammer bei dem Kammermitglied, das zur Vermittlung Veranlassung gegeben hat, eine Gebühr i. H. v. 75,- €. Für Vermittlungen bei Streitigkeiten zwischen einem Kammermitglied und seinem Mandanten erhebt die Kammer bei dem Kammermitglied eine Gebühr i. H. v. 75,- €, wenn es zur Vermittlung Veranlassung gegeben hat. Für die Auftraggeber/Mandanten ist das Vermittlungsverfahren gebühren- und kostenfrei.

 

Schlichtungsausschuss bei der Architektenkammer des Saarlandes § 19 SAIG

  • Architektenkammer des Saarlandes, Neumarkt 11, 66117 Saarbrücken, Telefon: 0681-95441-0; Telefax: 0681-95441-11; Email: info@aksaarland.de
  • Zuständig gemäß § 19 SAIG zur gütlichen Beilegung von Streitigkeiten, die sich aus der Berufsausübung zwischen Kammermitgliedern oder zwischen diesen und Dritten ergeben.
  • Der Antrag auf Durchführung eines Schlichtungsversuches ist an die Architektenkammer des Saarlandes, Schlichtungsausschuss, schriftlich zu richten oder mündlich zu Protokoll zu erklären.

 Nähere Angaben zum Verfahren finden sich in der Schlichtungsordnung nach § 19 des Saarländischen Architekten- und Ingenieurkammergesetzes sowie in der Kostenordnung der AKS.

Schätzungsausschuss bei der Landwirtschaftskammer des Saarlandes als berufsständische Pachtschlichtungsstelle im Sinne des § 595 Abs. 8 BGB, § 2 LPachtVG

  • Landwirtschaftskammer für das Saarland, In der Kolling 310, 66450 Bexbach, Telefon: 06826-828950; E-Mail: info@lwk-saarland.de
  • Zuständig für Bewertungen und Feststellungen im Auftrag der Parteien, die diese wegen mangelnder Einigungsfähigkeit oder auch fehlenden Fachwissens allein nicht durchführen wollen oder können, wenn in dem Pachtvertrag ein Schätzungsausschuss vereinbart ist und auf die Schätzungsordnung verwiesen wird oder die Vertragsparteien die Schätzungsordnung vereinbaren. Die näheren Einzelheiten zur Zuständigkeit und zum Verfahren richten sich nach der Schätzungsordnung für das Landwirtschaftliche Pachtwesen.
  • Kosten: gemäß Artikel 12 der Schätzungsordnung trägt jede Partei die Kosten des von ihr benannten und für sie bestimmten Schätzers selbst. Die Kosten des Obmanns und etwaiger gemäß Artikel 5 hinzugezogener Spezialsachverständiger und Schätzungsgehilfen sowie die übrigen Kosten tragen die Vertragsparteien je zur Hälfte.

 

Vermittlungsstelle des Sparkassen- und Giroverbandes Saar

  • Ansprechpartnerin: Gaby Mall, Ursulinenstr. 46, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681-9340129, Telefax: 0681-9340112, Email: mall@svsaar.de , Internet: www.sparkassen-finanzqruppe-saar.de
  • Zuständig für Meinungsverschiedenheiten zwischen Kunden und einer saarländische Sparkasse; nähere Informationen zum Vermittlungsverfahren finden sich in der Vermittlungsordnung, welche unter https://www.svsaar.de/fileadmin/IF6/dateien/verband/Vermittlungsordnung_18.7.2017.docx.pdf abrufbar ist.
  • Kosten: Die Beteiligten tragen die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Vermittlungsverfahrens entstehenden Kosten selbst. Eine Kostenerstattung findet nicht statt. Die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Betrieb der Vermittlungsstelle entstehen, trägt der SVSaar. 

Stabstelle Bergschäden beim Landtag des Saarlandes

  • Ansprechpartnerin: Claudia Beck, Am Bergwerk Reden 10, 66578 Schiffweiler, E-Mail: beck@landtag-saar.de; Telefon: (0681) 501-4836
  • Zuständig für die Information und Vermittlung in privatrechtlichen Konflikten mit bergbaulichem Bezug, hier insbesondere Bergschadensangelegenheiten.

Die kostenfreie Informations- und Vermittlungsarbeit der Stabsstelle umfasst dabei alle juristischen und technischen Fragestellungen rund um das Thema Bergschadensregulierungen. Die Aufgaben haben sich nach der Beendigung des Steinkohleabbaus insofern gewandelt, dass inzwischen erhöhter Informationsbedarf insbesondere im Hinblick auf Verjährungen, Löschung von Bergschadensersatzverzichten in Grundbüchern, Einsichtnahme in Schadensakten bei Hausverkäufen, Lage von Grundstücken zu ehemaligen Abbaugebieten und hierdurch begründete Schadenserwartungen und allgemeinen nachbergbaulichen Fragen besteht. Bergschadensregulierungen erfolgen als zivilrechtliche Auseinandersetzung unmittelbar zwischen den Bergbauunternehmen und den Betroffenen. Hier gilt eine strikte staatliche Neutralitätspflicht, in deren Bereich die Stabsstelle als Mediatorin informierend und vermittelnd tätig ist. Sie ist nicht Partei im Verfahren und auch nicht Interessenvertreterin einer Seite. Sie erbringt ihre Dienstleistung nach bestem Wissen und Gewissen unter neutraler Einschätzung der technischen und juristischen Situation. Die Stabsstelle Bergschäden moderiert hierbei auch den Dialog mit den Bergbauunternehmen. Sie ist verlässliche Ansprechpartnerin für die betroffenen Bürgerinnen und Bürger, für Dienstleistungs- und Industrieunternehmen, Landkreise, Städte und Gemeinden, Interessenvertretungen und andere.

  • Dienstleistungen der landesweit zuständigen Stabsstelle können von jedermann kostenfrei in Anspruch genommen werden, wo auch immer im Saarland bergbauliche Fragestellungen oder Konflikte bestehen bzw. sich ergeben; dies gilt sowohl für die Einwirkungsbereiche ehemaliger deutscher als auch französischer Bergbauaktivitäten.
  • Weiterhin umfasst der Tätigkeitsbereich der Stabsstelle Bergschäden die fallunabhängige Erarbeitung von Konzepten zu technischen und juristischen Sicht- und Verfahrensweisen zum Thema Bergschadensregulierung.