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Hinweise
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
- Anträge auf Auszüge aus Registern oder Grundbüchern sind an das zuständige Gericht (zur Übersicht) zu richten. Das Ministerium der Justiz kann solche Auszüge nicht erteilen. Weitere Informationen
- In anhängigen Verfahren ist die Übermittlung von Anträgen oder Erklärungen der Parteien sowie von Schriftsätzen und deren Anlagen über das Kontaktformular oder per einfacher E-Mail nicht zulässig!
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