Fragen und Antworten zum Startchancenprogramm
Das Startchancen-Programm soll zum Schuljahr 2024/25 starten. Hier beantworten wir die wichtigsten Fragen zum Vorhaben und der Umsetzung im Saarland.
1. Warum brauchen wir das Startchancenprogramm?
Die Ergebnisse nationaler und internationaler Bildungsstudien wie PISA zeigen: Der Bildungserfolg von Kindern und Jugendlichen in Deutschland hängt nach wie vor stark von der sozio-ökonomischen Herkunft ab. Diesen Zusammenhang zu reduzieren, das ist unser Anspruch und unser Ansporn und das Ziel des Startchancenprogramms. Erstmals werden Mittel nicht mit der Gießkanne verteilt, sondern es erhalten diejenigen Unterstützung, die sie auch am meisten brauchen.
2. Was ist das Ziel des Startchancenprogramms?
Den Bildungserfolg von der sozialen Herkunft entkoppeln und für mehr Chancengerechtigkeit sorgen, das ist das Ziel des größten Bildungsförderprogramms in der Geschichte der Bundesrepublik. Der Schwerpunkt liegt auf der Stärkung der Basiskompetenzen, das heißt auf den Grundkompetenzen in Deutsch und Mathematik. Außerdem sollen die Kinder und Jugendlichen zu demokratischer Teilhabe befähigt werden und in ihren sozioal-emotionalen Kompetenzen gestärkt werden. Außerdem soll die Schulentwicklung positiv beeinflusst werden und die schulische Lernumgebung verbessert werden - denn eine positive Lernumgebung wirkt sich auch auf die Lernbereitschaft aus.
3. Wann und wie werden die Schulen ausgewählt?
Das Programm startet zum 1. August 2024. Die Auswahl der Startchancen-Schulen erfolgt auf Basis wissenschaftsgeleiteter und an der Zielsetzung des Startchancen-Programms ausgerichteter Kriterien durch die Länder. Der Bund gibt vor, dass Schulen in herausfordernder Lage mit einem hohen Anteil sozio-ökonomisch benachteiligter Schüler:innen gefördert werden sollen - basierend auf den Faktoren Armut und Migration. Da wir keinen spezifischen Sozialindex haben, nutzen wir die Übernahme der Schulbuchgebühren als Hinweis auf Armut und die Ergebnisse der jährlichen Sprachtests als Indikator für Migration. Die Schulen, die Teil des Landesprogramms "Schule stark machen" und der Initiative "Schule macht stark" sind, werden automatisch Startchancen-Schulen.
4. Wie viele Schulen und Schüler:innen im Saarland werden gefördert?
Mit dem Startchancen-Programm werden etwa 55 Schulen in herausfordernder Lage und damit etwa 17.000 Schüler:innen gezielt unterstützt. Weil insbesondere in den ersten Schuljahren die entscheidenden Weichen für den Bildungserfolg gestellt werden, gehören etwa 60 Prozent der geförderten Schulen zum Primarbereich. Neben Grund- und Förderschulen werden auch Gemeinschaftsschulen und berufliche Schulen vom Startchancenprogramm profitieren.
5. Wieso werden nicht alle Schulen gleichermaßen gefördert?
Im Saarland stehen die Schulen vor unterschiedlichen Herausforderungen. Die Schulträger besitzen nicht nur den Überblick, sondern tragen auch die Gesamtverantwortung für die Umsetzung eines pädagogischen Gesamtkonzepts. Daher werden beispielsweise in Säule I die Mittel entsprechend auf die einzelnen Startchancen-Schulen verteilt. Diese werden gemäß §47 Absatz 3 des Schulmitbestimmungsgesetzes angehört. Die endgültige Verteilung der Mittel in den einzelnen Säulen wird im Rahmen der Förderrichtlinien und entsprechenden Veröffentlichungen geregelt.
6. Wie viel Geld erhält das Saarland?
Das Saarland bekommt 12 Millionen Euro jährlich, also insgesamt 120 Millionen Euro für die nächsten zehn Jahre.
Säule I (40% der Mittel)
- Finanzierung Bund: 70 % Land und Kommunen: 30 %
Gesamtvolumen über 10 Jahre: Bund: rund 46 Mio. €, Land: rund 19,7 Mio. €
Säule II (30% der Mittel):
- 3.52 Mio. Euro jährlich stehen dem Saarland im Rahmen der Säule II über 10 Jahre zur Verfügung
Säule III (30% der Mittel):
- 3.52 Mio. Euro jährlich stehen dem Saarland im Rahmen der Säule III über 10 Jahre zur Verfügung
7. Was genau wird mit dem Startchancenprogramm in den Schulen gefördert?
Die Förderung der Startchancen-Schulen erfolgt über drei Programmsäulen:
Säule I: Investitionen in eine zeitgemäße und förderliche Lernumgebung
- Für jede Startchancen-Schule muss einmal im Förderzeitraum (1. August 2024 bis 31. Juli 2034) eine Maßnahme beantragt und durchgeführt werden.
- Förderfähig sind, soweit sie der Schaffung einer klimagerechten, barrierefreien, zeitgemäßen, qualitätsvollen und förderlichen Lernumgebung an den Startchancen-Schulen dienen und die Zielsetzung des Startchancen-Programms unterstützen grundsätzlich:
- Neubau-, Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Bezug auf Schulgebäude, -anlagen und -gelände einschließlich der damit einhergehenden Beschaffung, dem Aufbau sowie der Inbetriebnahme von Einrichtung, Ausstattung und Gestaltungselementen z.B. für Kreativ- und Lernlabore, Multifunktionsräume, Werkstätten und Ateliers, Räumlichkeiten für inklusives Lernen,
- Schaffung von individuellen Arbeitsplatzlösungen sowie Räumen für Besprechungen und Kollaboration,
- Investitionen in eine nachhaltige und lernförderliche Ausstattung, insbesondere für flexibles Mobiliar für modulare, multifunktionale Raumnutzungen, inkl. kompetenzanregende Gestaltung der Räumlichkeiten,
- Werkstätten, Kreativlabore oder Maker-Spaces und
- sonstige unmittelbar mit der Investition verbundene, befristete Ausgaben, die vorbereitend oder begleitend erforderlich sind, jedoch nicht dem dauerhaften Betrieb dienen, insbesondere für Maßnahmen zur Konzeptionierung, Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), die Beräumung und Erschließung von Grundstücken, Erwerb von Grundstücken.
Säule II: Chancenbudgets für bedarfsgerechte Lösungen in der Schul- und Unterrichtsentwicklung
- Diagnosemaßnahmen zu individuellen Lernverläufen, insbesondere in Mathematik, Deutsch und Fremdsprachen
- Materialien und Tools zur individuellen Förderung in den Kernfächern
- Fachdidaktische Werkstätten
- Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Führung, Kooperation, Feedbackstrukturen
- Fortbildungsmaßnahmen in den Bereichen Diagnostik, Fördern und Fordern
- Entwicklung neuer Formate der innerschulischen Zusammenarbeit und Teamentwicklung
- Netzwerkarbeit
Die Aufzählung ist beispielhaft.
Säule III: Personal zur Stärkung multiprofessioneller Teams
- (Schul-) Sozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen,
- Fachkräfte für Schulabsentismus,
- (Schul-) Psycholog:innen,
- Erzieher:innen,
- Sprachmittler:innen,
- sonstige pädagogische Unterstützungskräfte,
- Fachkräfte zur administrativen Unterstützung der Schulen.
Die Aufzählung ist beispielhaft.
8. Wird das Startchancenprogramm wissenschaftlich begleitet und evaluiert?
Ja, das Startchancen-Programm wurde als lernendes Programm konzipiert. Die wissenschaftliche Begleitung unterstützt dabei die Qualifizierung und Professionalisierung der zentralen Akteure schulischer Bildung sowie die Netzwerkarbeit der Länder. Zudem sorgt sie für Erkenntnisse über wirkungsvolle Ansätze einer leistungsfördernden, diversitäts- und ungleichheitssensiblen sowie inklusiven Schul- und Unterrichtsentwicklung. Die Evaluation dient insbesondere der Überprüfung und Beurteilung der Zielerreichung, der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes des Startchancen-Programms. Sie stellt gleichzeitig kontinuierlich Daten für die wissenschaftliche Begleitung zur Verfügung, damit daraus Schlüsse für eventuelle Anpassungen gezogen werden können.